Guten Tag Peter,
die Auswirkungen Ihrer Betriebsrente auf den Anspruch Ihres Arbeitslosengeldanspruchs kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit beantworten.
Haben Sie bereits die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderliche Wartezeit von 45 Jahren erfüllt?
Auf die erforderliche Wartezeit sind Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht anrechenbar, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.
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