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Experten-Antwort

Vorzeitige Betriebsrente ab 63 und Arbeitslosengeld 1

von Peter09.07.2025 | 09:58
960 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin 63 Jahre und seit 1.5.25 nach der passiven Altersteilzeit arbeitslos gemeldet und erhalte Arbeitslosengeld 1. Ich bin arbeitslos und auf der Suche nach einem Job (was nicht leicht ist) und möchte die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente überbrücken (bis ich abschlagsfrei nach 45 Jahren in Rente gehen kann, ab 1/27 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen). Lt. meiner Firma kann ich jetzt (nach ATZ-Beendigung) mit 63 die vorzeitige Betriebsrente beantragen in der Form: a. Betriebsrente monatlich b. Betriebsrente und Einmalzahlung c. Einmalzahlung d. Ratenzahlungen in 10, 15 und 20 Jahren Kann ich die Betriebsrente neben dem Arbeitslosengeld 1 beantragen als monatliche Rente oder Einmalzahlung? Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld 1 oder sonstiges? Danke vorab. Gruß Peter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.07.2025 | 14:32

Guten Tag Peter,

die Auswirkungen Ihrer Betriebsrente auf den Anspruch Ihres Arbeitslosengeldanspruchs kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit beantworten.

 

Haben Sie bereits die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderliche Wartezeit von 45 Jahren erfüllt?

Auf die erforderliche Wartezeit sind Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht anrechenbar, es sei denn, der Leistungsbezug ist durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt.

2 Antworten

Falsche Forenfrage!am 09.07.2025 | 10:08
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Fragen zur Betriebsrente beantwortet die zahlende Stelle, Fragen zum Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit.
Zu kompliziert gedachtam 09.07.2025 | 12:18
Ob sich der Betriebsrenten-Bezug auf Ihr ALG1 auswirkt, sagt Ihnen die Arbeitsagentur, aber nicht die Rentenversicherung. Ist eigentlich selbsterklärend. Aber wieso überhaupt so kompliziert? Starten Sie mit Ihrer Betriebsrente doch auch erst zum Januar 2027! Dann fällt diese Rente wegen dem späteren Start auch etwas höher aus ,sie machen dadurch also keinen "Verlust".
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