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vorzeitige Rente

von Markus22.01.2007 | 20:41
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4 Antworten

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Eine Bekannte von mir kann aufgrund gesundheitlicher Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit nichtmehr ausüben. Sie wird in einem halben Jahr 60 (Jahrgang 47). Hat sie die Möglichkeit mit 60 Jahren in Rente zu gehen? Bezgl. Erwebsminderungsrente hat sie das Problem das sie in der Vergangenheit kaum beim Artzt war (nur im äußersten Notfall den Arzt aufgesucht hat und nicht nie gejammert trotz ihrer Probleme). Was kannn sie am besten tun bzw. wie soll sie vorgehen? Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen Markus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für welche Rente die Voraussetzungen erfüllt sind, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch bei einer Auskunft – und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung klären. Beim Jahrgang 1947 kommen mehrer Altersrenten in Betracht, im Falle der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente prüft die medizinischen Voraussetzungen der Gutachter der Rentenversicherung.

Ggf. sollte in Erwägung gezogen werden einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt zu stellen, da auch dies Auswirkungen auf eine Altersrente haben könnte.

3 Antworten

Peteram 22.01.2007 | 23:12
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Ossiam 23.01.2007 | 07:21
Hallo Markus, ich würde empfehlen,dass Ihre Bekannte gleichzeitig zum 60.Lj.eine Altersrente für Frauen und eine Altersrente wegen Berufs.-und Erwerbsunfähigkeit beantragt.Die Betonung liegt auf gleichzeitig! Die Altersrente welche Ihr dann zusteht würde sie bekommen. Bei der Altersrente wegen BU/EU hätte sie 10.8.% Abzug ,bei der AR für Frauen 18%. mfG
Schiko.am 23.01.2007 | 06:17
Eine erwerbsminderungsrente hat nicht unbedingt damit zu tun wie oft man im leben in ärztlicher behandlung war. Nur wenn feststeht, es sind gesundheitlich täglich nur mehr unter drei stunden zumutbar könnte dies zum erfolg führen. Gehe davon aus, die wartezeit von 15 jahren ist erfüllt, davon müssen aber nach dem 40. lebensjahr bis zur rente 121 monate beitragszahlung gegeben sein. Trifft dies zu, ist die rente nach derzeitigen recht mit 60 jahren und 18 % lebenslangen abschlägen möglich. Abschlagsfrei aber erst mit 65 jahren. Mit freundlichen Grüßen.
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