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Experten-Antwort

vorzeitige rente

von Albert Bücherl13.03.2011 | 08:01
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5 Antworten

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ich bin 51 jahre alt.und deutsch.Ich möchte wissen ob ich meinen derzeitigen rentenanspruch bekomme,wenn ich die deutsche staatsbürgerschaft aufgebe. Wie sieht es mit meiner frau aus,sie ist Rumänin und hat seit 2008 auch einen deutschen pass.Bekommt sie ihre derzetige rente wenn sie nach Rumänien zurück geht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich bleibt der Rentenanspruch bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit und einem Verzug ins Ausland erhalten.

Ausnahmen sind jedoch möglich.

Beispielsweise dann, wenn Ihnen (als Spätaussiedler) nach dem Fremdrentengesetz im Ausland (im jeweiligen "Herkunftsland") erworbene Anwartschaften in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt wurden.

Außerdem kann es sein, dass bei einigen Ländern die Höhe aufgrund einzelner rechtlicher Besonderheiten nicht in derselben Höhe gezahlt wird, wie dies innerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Fall wäre.

Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, um dies für Ihren und den Fall Ihrer Frau verläßlich klären zu lassen.

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4 Antworten

KSCam 13.03.2011 | 09:37
Um Ihre Beiträge (aber nur die Arbeitnehmeranteile!) zurückzubekommen müssten Sie schon die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und in ein Land wechseln, mit dem Deutschland kein SV Abkommen besitzt. Auf nach Kongo und Kongolese werden, oder nach Lybien und Lybier werden, Afghanistan kommt sicher auch gut.....
Anitaam 13.03.2011 | 09:50
Ich verstehe seine Frage dahingehend, ob die Rentenansprüche erhalten bleiben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben..
-_-am 13.03.2011 | 09:04
:P Für bulgarische und rumänische Staatsbürger, die aus Deutschland nach Bulgarien oder Rumänien umziehen, besteht die Möglichkeit der Beitragserstattung nicht. Mit der Mitgliedschaft Bulgariens und Rumäniens in der Europäischen Union zum 1. Januar 2007 wurden die bisherigen Sozialversicherungsabkommen durch Europäisches Gemeinschaftsrecht abgelöst. Weitere Infos in der Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
-_-am 13.03.2011 | 10:19
:P In der genannten Broschüre ist auch der (weiterhin bestehende) Rentenanspruch dargelegt. Leider ist die Intention der in Aussicht genommenen Abgabe der deutschen Staatsangehörigkeit in der Frage nicht genauer angegeben.
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