Hallo Stammi,
ab wann Ihre Frau in Rente gehen kann, ist davon abhängig, welche Wartezeiten sie erfüllt.
Regulär kann Ihre Frau ab dem 67 Lebensjahr in eine Regelaltersrente gehen, wenn Sie mindestens 5 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt hat.
Sollte Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, wäre bereits ein früherer Rentenbeginn ab dem 63 Lebensjahr, bei einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 bereits ab dem 62 Lebensjahr, mit Abzügen möglich.
Sollte Sie die Wartezeit von 45 Jahren oder eine Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, könnte Sie ab dem 65 Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Ob und welche dieser Voraussetzungen Ihre Frau erfüllt, können Sie einer aktuellen Rentenauskunft entnehmen. Alternativ bietet sich ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung für Ihre Frau an.
Ob Ihre Frau freiwillige Beiträge zahlen kann, hängt davon ab, ob sie versicherungspflichtig beschäftigt ist.
Grundsätzlich gilt, dass freiwillige Beiträge für das laufende Jahr gezahlt werden können. Bis 31.03 können noch Beiträge für das Vorjahr bezahlt werden, soweit Ihre Frau hierzu berechtigt ist. Werden oder wurden Pflichtbeiträge gezahlt, sind freiwillige Beiträge nicht gleichzeitig möglich.
Solle Ihre Frau eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen, kann sie die Abschläge mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen. Hierzu müsste sie vorab eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen.
Auch für diese Frage bietet es sich an, wenn sich Ihre Frau von der Deutschen Rentenversicherung beraten lässt.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam