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Vorzeitige Rente?

von Blumen16.07.2008 | 09:20
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, erbitte Hilfe. Mein Mann, Beruf Maler und Lackierer wird dieses Jahr im Oktober 58 Jahre. Er hat einen GDB von 20 (2 Bandscheibenvorfälle mit irreparablen Schaden am Ischiasnerv; muß beim Laufen alle paar Meter aufgrund starker Schmerzen stehen bleiben). War bereits 2 x in Reha; jedoch ohne nennenswerten Erfolg, da Schaden am Ischiasnerv irreparabel. Diese Rehabesuche waren auch im Oktober 05 die eigentlichen Entlassungsgründe.Er hat zwar bis jetzt immer wieder Arbeit gefunden (1/2 Jahres Verträge bei verschiedenen Handwerksbetrieben, jetzt noch bis 31.7.08), jedoch schafft er rein körperlich die Arbeiten (Gerüstbau, Verputzen, etc.) einfach nicht mehr. Wenn er sagt, daß er diese Arbeiten körperlich nicht mehr ausführen kann, kann er gehen. Was kann er tun? gibt es irgendeine Möglichkeit mit Abschlägen früher in Rente zu gehen? Besten Dank im voraus für Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für einen 58-jährigen Versicherten, der seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bleibt eigentlich nur der Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Ich darf hierzu auf die Ausführungen von Rosanna verweisen.

2 Antworten

Ulfam 16.07.2008 | 10:14
guten tag, ihr mann erhält doch regelmäßig eine renteninformation/retenauskunft oder? da steht u.a. auch die höhe einer möglichen erwerbsminderungsrente drin. tipp: termin in einer beratungsstelle der drv vereinbaren und erwerbsminderungsrentenantrag stellen. mfg ulf
Rosannaam 16.07.2008 | 10:07
Hallo @Blumen, außer, dass er eine Erwerbsminderungsrente beantragt, gibt es z.Zt. keine anderen Möglichkeiten einer vorzeitigen Rente. Ich will Ihnen keine Hoffnungen machen, aber das Ganze hört sich doch zumindest nach einer teilweisen EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit an. Ein 58-jähriger wird in der Regel auch nicht mehr auf einen anderen Beruf verwiesen. Wenn Ihr Mann auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens 6 Stunden arbeiten kann, kann evtl. eine volle EM-Rente bewilligt werden (bei einem Leistungsvermögen von 3 - 6 Stunden eine volle EM-Rente auf Zeit, bei unter 3 Stunden eine volle EM-Rente auf Dauer, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist). Die Wegefähigkeit muss auch gegeben sein. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Rentenantrag zu stellen. Vorausgesetzt, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles - erfüllt sind! Garantien für eine Rentenbewilligung kann Ihnen natürlich keiner geben. Aber zu verlieren hat er ja nichts. Die AR für schwerbehinderte Menschen kann Ihr Mann nur in Anspruch nehmen, wenn eine Schwerbehinderung von mind. 50 % bei Rentenbeginn besteht ODER bei Jahrgang 1950 Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht vorliegt. Dann wäre ein Rentenbeginn mit 60 und einem Abschlag von 10,8 % oder mit 63 abschlagsfrei möglich. Ich würde Ihnen bzw. Ihrem Mann ausserdem empfehlen, bis zum 60. Lebensjahr eine Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung beim VA zu beantragen! MfG Rosanna.
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