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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente ab 60

von Reinhard Hast05.08.2010 | 10:54
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,ich werde im November 2010 59 Jahre alt.Im Juni 2010 bin ich Arbeitslos geworden.Daher möchte ich gezwungener Maßen vorzeitig in Rente gehen.Habe ich weniger Abzüge als 18 % , wenn ich 50 % behindert wäre %. MfG Reinhard Hast

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reinhard Hast,

bei Vorliegen einer Schwerbehinderung (mind. 50%) und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.12.2011 mit 10,8% Abschlägen. Im Übrigen möchte ich auch auf den Beitrag von RFn verweisen. Alternativ/zusätzlich können Sie auch den Rentenbeginnrechner unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_157304/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true nutzen.

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13 Antworten

egalam 05.08.2010 | 11:48
ja
egalam 05.08.2010 | 11:49
ja
RFnam 05.08.2010 | 12:29
Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an. Darin ist ausführlich dargestellt, wann Sie welche Rente mit und ohne Abschlägen in Anspruch nehmen können. Eventuell wird dazu Ihr Versicherungsverlauf ergänzt.
RFnam 05.08.2010 | 12:28
Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an. Darin ist ausführlich dargestellt, wann Sie welche Rente mit und ohne Abschlägen in Anspruch nehmen können. Eventuell wird dazu Ihr Versicherungsverlauf ergänzt.
Nakelam 05.08.2010 | 12:45
Für Ihren Jahrgang käme lediglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60.ten Lebensjahr in Frage. Alle anderen ALTERSrenten würden erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Bei dieser Altersrente wäre grundsätzlich 10,8 % Rentenabschlag vorgesehen. Die von Ihnen erwähnten Rentenabschläge von 18 % wäre für die Altersrente für FRAUEN denkbar. Jedoch ist diese Rente auch nur von Frauen beantragbar ;-)
oder soam 05.08.2010 | 14:47
Die ALO am 01.01.2004 gibt der Sachverhalt nicht her, aber vielleicht parkt der Herr ja regelmäßig auf den 'Frauenparkplätzen' im Parkaus ...!
Nakelam 05.08.2010 | 15:20
§ 237 (1) Nr. 4 SGB VI bleibt auch spekulativ. Auf jeden Fall wird es weniger als 18 % Rentenminderung geben. Und das war wohl auch die Kernfrage des Fragestellers.
Neehleam 05.08.2010 | 16:01
ich selbst bin 1949 geb und habe die frauenrente ab 60 jahren mit 18% abschlag genommen. da meine rente sowieso nicht hoch ist - sind die 18% abschlag ja auch niedriger. pflegeversicherung und krankenkasse ebenso. unterm strich habe ich 57 .-€ weniger. wenn man bedenkt das ich schon über 5 jahre früher meine rente bekomme als mit 65.4 jahren. was glauben sie denn weshalb nur die jahrgänge 49 50 und 51 diese frauen diese rente in anspruch nehmen können. wer weiss was den herren noch alles einfällt um die renten zu kürzen aber jeder muss selbst wissen was er macht. es ist nicht böse gemeint an alle die länger arbeiten möchten oder müssen. grüsse neehle
ich lach mich kaputtam 05.08.2010 | 16:28
vielleicht auch nicht... ;-) Vielleicht lag auch bereits am 01.01.2004 Arbeitslosigkeit vor und keiner weiß es hier, weils nirgends steht... Evtl. gehts hier auch um eine Frau mit männlichem Absender, dann könnten sich alle erneut zanken und mit Sand werfen! :-)
Nakelam 05.08.2010 | 16:12
§ 237 (1) Nr. 4 SGB VI bleibt auch spekulativ. Auf jeden Fall wird es weniger als 18 % Rentenminderung geben. Und das war wohl auch die Kernfrage des Fragestellers.
Der Abschlag mit würde bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen allerdings deutlich geringer. Ihre Aussage das es die einzige Rente wäre, die beanprucht werden kann, ist jedoch falsch. Jeder der sich im Rentenrecht ein bisschen auskennt, wird dies bestätigen.
Rente für schwerbeh. Menschen = ab 60 Lebensjahr möglich (Rentenminderung 10,8%).Wenn also SB von mind. 50% vorliegt, dann diese Rente wählen. Rente wg. Arbeitslosigkeit nur u.U. zum 60. Lebensjahr beanspruchbar (nur wenn § 237 (5) erfüllt ist!!!) und dann auch nur mit 18 % Abschlag. Ende meinerseits dieser sinnlosen Diskusion und Sorry, dass ich den Vertrauensschutz nicht unterstellt habe...
Daveam 05.08.2010 | 16:15
Für Ihren Jahrgang käme lediglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60.ten Lebensjahr in Frage. Alle anderen Altersrenten würden erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Bei dieser Altersrente wäre grundsätzlich 10,8 % Rentenabschlag vorgesehen. Die von Ihnen erwähnten Rentenabschläge von 18 % wäre für die Altersrente für FRAUEN denkbar. Jedoch ist diese Rente auch nur von Frauen beantragbar ;-)
Stimmt leider nicht, was sie schreiben. Der User hat auch die Möglichkeit die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zu beantragen, falls er die Vorraussetzungen für diese Rente erfüllt. Da er vor dem 01.01.1952 geboren ist, vor seinem 60. Lebensjahr noch 1 Jahr arbeitslos sein kann. Er müsste zudem am 01.01.2004 arbeitslos gewesen sein.
Er ist doch erst seit Juni 2010 arbeitslos !
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