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Experten-Antwort

vorzeitige Rente durch Schwerbehinderung 50 oder Krankengelf

von Sabso15.06.2024 | 10:10
331 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich werde Ende August 65 und ich bin voll berufstätig (habe weit mehr als 35 Versicherungsjahre) Bei mir wurde vor drei Wochen Brustkrebs festgestellt, bin jetzt operiert und habe durch die Erkrankung Anspruch auf 50% Behinderung, kann damit mit 65 ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen. Nach 6 Wochen steht mir Krankengeld über 78 Monate zu; kann ich wählen zwischen Krankengeld (ca. 70% des letzten Einkommens) oder MUSS ich vorzeitig in Rente gehen, unabhängig davon, was der Arbeitgeber nach fast 30 Jahren Betriebszugehörigkeit evtl. anbietet? Ganz bestimmt suche ich in meinem Fall das direkte Gespräch mit der Rentenversicherung, aber vllt können Sie schon ein kleines Statement geben... Vielen Dank. Liebe Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2024 | 06:32

Hallo Sabso,

 

so lange Sie von keinem Leistungsträger zu einer Antragsstellung (z.B. zu einem Reha-Antrag durch Ihre Krankenkasse) aufgefordert wurden sind, können Sie frei über eine Rentenantragsstellung entscheiden.

 

Sollten Sie jedoch aufgefordert wurden sein, ist ihr sogenanntes Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie müssen ggf. mit dem Leistungsträger Rücksprache halten.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Mikeam 15.06.2024 | 10:27
Nein, ich würde auf jeden Fall wenn es möglich ist das Krankengeld bis zuletzt in Anspruch nehmen. Wozu sollte dir der Arbeitgeber irgendetwas zahlen. Entweder bist du krank oder du gehst in Erwerbsminderungsrente. Für den Arbeitgeber gibt es doch gar keinen Grund.
Mikeam 15.06.2024 | 10:28
Nachtrag, wenn das die Krankenkasse mitmacht spätestens wenn diese dich zur Reha auffordert, wirst du diesen Antrag stellen müssen.
lang und breitam 15.06.2024 | 11:20
Die Krankenkasse kann nicht zu einem vorgezogenen Rentenantrag auffordern, aber zu einer Reha (die dann ggfs. umgewandelt werden kann als Antrag auf Erwerbsminderungsrente) dadurch würden dann wiederum ggfs. Erstattungsansprüche der Krankenkasse entstehen aus einer evtl. rückwirkend zu bezahlenden EM-Rente. Sie dürfen auch selbst einen EM-Rentenantrag 'jederzeit' stellen. Und könnten dies also bereits jetzt schon machen. Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren) im August 2025 beginnen. Mit der Schwerbehinderung hat eine Erwerbsminderung jedoch nichts zu tun, das sind unterschiedliche Kriterien. Dennoch kann es für Sie günstiger sein (auch wenn es bis zur Regelaltersrente nur noch etwas mehr als ein Jahr hin ist), zunächst die EM-Rente zu beantragen. Bis darüber entschieden wurde, müsste die KK weiter Krankengeld bezahlen. Die abschlagsfreie SB-Rente könnten Sie sofort beziehen, denn das Alter dafür hatten Sie bereits im August 2023 erreicht. Müssen es aber nicht, denn auch die Krankenkassenbeiträge zur RV würden ja die Regelaltersrente noch erhöhen. Wenn Sie aber 'jetzt' sofort die SB-Rente beantragen, dann kann die Krankenkasse wiederum davon abhängig die Zahlung des Krankengeldes einstellen > auch das noch mal im Rechtsbereich Krankenkasse abklären (im SGB V zu finden ab § 48 ff.) Reihenfolge wäre also Entgeltfortzahlung und Krankengeld, und zeitnah Antrag auf EM-Rente, denn wenn die abgelehnt werden würde, hätten Sie ja dennoch den GdB 50 für die andere Rente. Dies kann auch parallel beantragt werden (also EM-Rente und SB-Rente) und genau das sollten Sie dann im Beratungsgespräch mit der DRV klären, damit dann für die bestmögliche Option berechnet werden kann. Sie könnten also äußern, dass Sie die SB-Rente 'jetzt' nur haben wollen, wenn eine EM-Rente abgelehnt werden würde. Die DRV-Mitarbeiter wissen, wie das korrekt und deutlich formuliert wird :-) Auch dann könnte aber die Krankenkasse Erstattungsansprüche haben, die wären aber auf den Zahlbetrag Ihrer Rente begrenzt und würden monats- bzw. tagesgenau verrechnet werden. Es hängt also auch etwas von Ihrer zu erwartenden Rentenhöhe ab und von der Höhe Ihres Krankengeldes und diese Einblicke haben Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen DRV. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin 'zur Beratung und Aufnahme eines Rentenantrages', denn das gilt dann ggfs. auch bereits als Antragsdatum, egal wofür Sie sich letztendlich entscheiden, selbst wenn der Beratungstermin wegen 'Überfüllung' erst im Juli oder August stattfinden könnte (wofür SIE aber ja nichts können) Das können Sie auch online veranlassen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Eine Beratung kann persönlich/telefonisch oder per Video-Chat erfolgen, Sie müssen also nicht unbedingt außer Haus :-) Hier noch eine Broschüre bezgl. Erwerbsminderung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Und auch noch den Rentenbeginnrechner, falls ich mich nun doch versehentlich im Jahrgang verrechnet hatte... https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
MamaElaam 15.06.2024 | 11:28
Krankengeld ist meiner Meinung nach besser. Da kommen dann für die Zeit noch Rentenpunkte dazu. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze zwingt die KK eaktuell eigentlich keinen in die Rente. Aber es kommt natürlich auch noch auf die Höhe der beiden Leistungen an, bevor du dich für eine Möglichkeit entscheidest. Gute Besserung dir
Mikeam 15.06.2024 | 11:55
lang und breit schrieb

Die Krankenkasse kann nicht zu einem vorgezogenen Rentenantrag auffordern, aber zu einer Reha (die dann ggfs. umgewandelt werden kann als Antrag auf Erwerbsminderungsrente) dadurch würden dann wiederum ggfs. Erstattungsansprüche der Krankenkasse entstehen aus einer evtl. rückwirkend zu bezahlenden EM-Rente.

Sie dürfen auch selbst einen EM-Rentenantrag 'jederzeit' stellen. Und könnten dies also bereits jetzt schon machen.

Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren) im August 2025 beginnen.

Mit der Schwerbehinderung hat eine Erwerbsminderung jedoch nichts zu tun, das sind unterschiedliche Kriterien.

Dennoch kann es für Sie günstiger sein (auch wenn es bis zur Regelaltersrente nur noch etwas mehr als ein Jahr hin ist),

zunächst die EM-Rente zu beantragen. Bis darüber entschieden wurde, müsste die KK weiter Krankengeld bezahlen.

Die abschlagsfreie SB-Rente könnten Sie sofort beziehen, denn das Alter dafür hatten Sie bereits im August 2023 erreicht. Müssen es aber nicht, denn auch die Krankenkassenbeiträge zur RV würden ja die Regelaltersrente noch erhöhen.

Wenn Sie aber 'jetzt' sofort die SB-Rente beantragen, dann kann die Krankenkasse wiederum davon abhängig die Zahlung des Krankengeldes einstellen > auch das noch mal im Rechtsbereich Krankenkasse abklären (im SGB V zu finden ab § 48 ff.)

Reihenfolge wäre also Entgeltfortzahlung und Krankengeld, und zeitnah Antrag auf EM-Rente, denn wenn die abgelehnt werden würde, hätten Sie ja dennoch den GdB 50 für die andere Rente.

Dies kann auch parallel beantragt werden (also EM-Rente und SB-Rente) und genau das sollten Sie dann im Beratungsgespräch mit der DRV klären, damit dann für die bestmögliche Option berechnet werden kann. Sie könnten also äußern, dass Sie die SB-Rente 'jetzt' nur haben wollen, wenn eine EM-Rente abgelehnt werden würde. Die DRV-Mitarbeiter wissen, wie das korrekt und deutlich formuliert wird :-)

Auch dann könnte aber die Krankenkasse Erstattungsansprüche haben, die wären aber auf den Zahlbetrag Ihrer Rente begrenzt und würden monats- bzw. tagesgenau verrechnet werden.

Es hängt also auch etwas von Ihrer zu erwartenden Rentenhöhe ab und von der Höhe Ihres Krankengeldes und diese Einblicke haben Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen DRV.

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin 'zur Beratung und Aufnahme eines Rentenantrages', denn das gilt dann ggfs. auch bereits als Antragsdatum, egal wofür Sie sich letztendlich entscheiden, selbst wenn der Beratungstermin wegen 'Überfüllung' erst im Juli oder August stattfinden könnte (wofür SIE aber ja nichts können)

Das können Sie auch online veranlassen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Eine Beratung kann persönlich/telefonisch oder per Video-Chat erfolgen, Sie müssen also nicht unbedingt außer Haus :-)

Hier noch eine Broschüre bezgl. Erwerbsminderung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Und auch noch den Rentenbeginnrechner, falls ich mich nun doch versehentlich im Jahrgang verrechnet hatte...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Dass ich eine Aufforderung zum Reha-Antrag meinte, dürfte Ihnen klar gewesen sein. Und die kommt bestimmt recht schnell, denn die Krankenkasse möchte nicht Krankengeld bis zum bitteren Ende zahlen. Vielleicht lehnt die DRV die Rehabilitation aber auch ab dann klappt es mit dem Krankengeld bis zum Schluss.
lang und breitam 15.06.2024 | 12:15
Mike schrieb

Dass ich eine Aufforderung zum Reha-Antrag meinte, dürfte Ihnen klar gewesen sein. Und die kommt bestimmt recht schnell, denn die Krankenkasse möchte nicht Krankengeld bis zum bitteren Ende zahlen. Vielleicht lehnt die DRV die Rehabilitation aber auch ab dann klappt es mit dem Krankengeld bis zum Schluss.

Ich hatte doch an Ihrem Beitrag gar nichts bemängelt, sondern unabhängig davon versucht aufzuzeigen, welche Optionen es ggfs. sonst noch gibt. Ob eine Reha oder EM-Rente überhaupt bewilligt werden würde müsste ja eh auch abgewartet werden, aber wenn der ganze Stress zu hoch und die abschlagsfreie SB-Rente höher als das Krankengeld wäre, dann schaut das alles schon wieder ganz anders aus. Kurzgefasst hätte ich auch schreiben können 'vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin, das sichert Ihnen auch Antragsfristen' aber so gabs also noch ne Hilfestellung dazu, was geklärt werden könnte/sollte.
Beobachteram 15.06.2024 | 14:39
lang und breit schrieb

Die Krankenkasse kann nicht zu einem vorgezogenen Rentenantrag auffordern, aber zu einer Reha (die dann ggfs. umgewandelt werden kann als Antrag auf Erwerbsminderungsrente) dadurch würden dann wiederum ggfs. Erstattungsansprüche der Krankenkasse entstehen aus einer evtl. rückwirkend zu bezahlenden EM-Rente.

Sie dürfen auch selbst einen EM-Rentenantrag 'jederzeit' stellen. Und könnten dies also bereits jetzt schon machen.

Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren) im August 2025 beginnen.

Mit der Schwerbehinderung hat eine Erwerbsminderung jedoch nichts zu tun, das sind unterschiedliche Kriterien.

Dennoch kann es für Sie günstiger sein (auch wenn es bis zur Regelaltersrente nur noch etwas mehr als ein Jahr hin ist),

zunächst die EM-Rente zu beantragen. Bis darüber entschieden wurde, müsste die KK weiter Krankengeld bezahlen.

Die abschlagsfreie SB-Rente könnten Sie sofort beziehen, denn das Alter dafür hatten Sie bereits im August 2023 erreicht. Müssen es aber nicht, denn auch die Krankenkassenbeiträge zur RV würden ja die Regelaltersrente noch erhöhen.

Wenn Sie aber 'jetzt' sofort die SB-Rente beantragen, dann kann die Krankenkasse wiederum davon abhängig die Zahlung des Krankengeldes einstellen > auch das noch mal im Rechtsbereich Krankenkasse abklären (im SGB V zu finden ab § 48 ff.)

Reihenfolge wäre also Entgeltfortzahlung und Krankengeld, und zeitnah Antrag auf EM-Rente, denn wenn die abgelehnt werden würde, hätten Sie ja dennoch den GdB 50 für die andere Rente.

Dies kann auch parallel beantragt werden (also EM-Rente und SB-Rente) und genau das sollten Sie dann im Beratungsgespräch mit der DRV klären, damit dann für die bestmögliche Option berechnet werden kann. Sie könnten also äußern, dass Sie die SB-Rente 'jetzt' nur haben wollen, wenn eine EM-Rente abgelehnt werden würde. Die DRV-Mitarbeiter wissen, wie das korrekt und deutlich formuliert wird :-)

Auch dann könnte aber die Krankenkasse Erstattungsansprüche haben, die wären aber auf den Zahlbetrag Ihrer Rente begrenzt und würden monats- bzw. tagesgenau verrechnet werden.

Es hängt also auch etwas von Ihrer zu erwartenden Rentenhöhe ab und von der Höhe Ihres Krankengeldes und diese Einblicke haben Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen DRV.

Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin 'zur Beratung und Aufnahme eines Rentenantrages', denn das gilt dann ggfs. auch bereits als Antragsdatum, egal wofür Sie sich letztendlich entscheiden, selbst wenn der Beratungstermin wegen 'Überfüllung' erst im Juli oder August stattfinden könnte (wofür SIE aber ja nichts können)

Das können Sie auch online veranlassen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Eine Beratung kann persönlich/telefonisch oder per Video-Chat erfolgen, Sie müssen also nicht unbedingt außer Haus :-)

Hier noch eine Broschüre bezgl. Erwerbsminderung

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Und auch noch den Rentenbeginnrechner, falls ich mich nun doch versehentlich im Jahrgang verrechnet hatte...

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Nicht mal richtig rechnen können Sie. Die FS (Fragestellerin) wird im August 2024 65 Jahre alt und Sie scheiben hier ... Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren). Das ist peinlich.
lang und breitam 16.06.2024 | 10:36
Beobachter schrieb

Nicht mal richtig rechnen können Sie. Die FS (Fragestellerin) wird im August 2024 65 Jahre alt und Sie scheiben hier ... Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren). Das ist peinlich.

Der komplette Satz war: "Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren) im August 2025 beginnen." Dass SIE nicht gemerkt haben, es also nur ein Tippfehler beim Geburtsjahr sein konnte, nun ja, vielleicht ist ja das peinlich. Trotzdem danke, dass Sie darauf aufmerksam gemacht haben.
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