Hallo Sabso,
so lange Sie von keinem Leistungsträger zu einer Antragsstellung (z.B. zu einem Reha-Antrag durch Ihre Krankenkasse) aufgefordert wurden sind, können Sie frei über eine Rentenantragsstellung entscheiden.
Sollten Sie jedoch aufgefordert wurden sein, ist ihr sogenanntes Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie müssen ggf. mit dem Leistungsträger Rücksprache halten.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dass ich eine Aufforderung zum Reha-Antrag meinte, dürfte Ihnen klar gewesen sein. Und die kommt bestimmt recht schnell, denn die Krankenkasse möchte nicht Krankengeld bis zum bitteren Ende zahlen. Vielleicht lehnt die DRV die Rehabilitation aber auch ab dann klappt es mit dem Krankengeld bis zum Schluss.
Ich hatte doch an Ihrem Beitrag gar nichts bemängelt, sondern unabhängig davon versucht aufzuzeigen, welche Optionen es ggfs. sonst noch gibt.
Ob eine Reha oder EM-Rente überhaupt bewilligt werden würde müsste ja eh auch abgewartet werden, aber wenn der ganze Stress zu hoch und die abschlagsfreie SB-Rente höher als das Krankengeld wäre, dann schaut das alles schon wieder ganz anders aus.
Kurzgefasst hätte ich auch schreiben können 'vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin, das sichert Ihnen auch Antragsfristen' aber so gabs also noch ne Hilfestellung dazu, was geklärt werden könnte/sollte.
Nicht mal richtig rechnen können Sie. Die FS (Fragestellerin) wird im August 2024 65 Jahre alt und Sie scheiben hier ... Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren). Das ist peinlich.
Der komplette Satz war:
"Ihre Regelaltersrente würde (08/1969 geboren) im August 2025 beginnen."
Dass SIE nicht gemerkt haben, es also nur ein Tippfehler beim Geburtsjahr sein konnte, nun ja, vielleicht ist ja das peinlich.
Trotzdem danke, dass Sie darauf aufmerksam gemacht haben.
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