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Vorzeitige Rente mit 62 oder 63 ???

von sailor808.05.2010 | 14:36
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8 Antworten

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Anfang 2007 erhielt ich eine Rentenauskunft. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich eine gekürzte Rente für langjährige Versicherte frühestens mit 62 Jahren (das Jahr 2012) bekommen kann. Ende 2009 erhielt ich eine neue Rentenauskunft. Der Absatz zur Rente für langjährig Versicherte ist inhaltlich viel umfangreicher geworden. Dort wird nun als frühest möglicher Beginn 63 Jahre angeführt (das Jahr 2013). Was gilt nun für mich (Jahrgang 1950) 63 oder 62 Jahre ? Welche neuen gesetzlichen Gründe gibt es, die eine solche für mich erhebliche Verschlechterung kurz vor beabsichtigten Rentenantritt begründen ? Für Auskünfte/ Ratschläge , insbesondere vom Experten wäre ich dankbar.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Jahre 1950 Geborene können die Altersrente für langjährig Versicherte (bei Erfüllen der übrigen Voraussetzungen) tatsächlich mit Vollendung des 62. Lebensjahres vorzeitig beanspruchen, wenn sie vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben. Ein Abschlag in Höhe von 10,8 % muss dabei in Kauf genommen werden. Bei vollendetem 63. Lebensjahr müssen 1950 Geborene ohne den Vertrauensschutz einen Abschlag in Höhe von 8,4 % in Kauf nehmen. Die Änderungen erfolgten durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 20.04.2007 mit Wirkung vom 01.01.2008.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Aufgrund den gemachten Angaben kann keine Aussage gemacht werden, welche Altersrente Sie beanspruchen können und ob ggf. ein Abschlag zu berücksichtigen ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern.

6 Antworten

Stefanam 08.05.2010 | 15:45
Für Sie gilt das 63. Lebensjahr, das wurde im Rahmen der Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 beschlossen.
Brüsselam 08.05.2010 | 18:45
Wenn Sie im Vertrauen auf die alte Regelung im Jahr 2006 noch Altersteilzeit vereinbart haben, dann greift für Sie § 236 Abs. (3) SGB VI: Für Versicherte, die 1. nach dem 31. Dezember 1947 geboren sind und 2. entweder a) vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder b) Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, ... Ansonsten sind Sie einfach vom Altersgrenzenanpassungsgesetz (Volkstümlich 'Rente mit 67') betroffen - wie viele andere auch!
Rentendocam 08.05.2010 | 22:25
Hallo Sailor 8 Natürlich gilt die Rentenauskunft, die Sie zuletzt erhalten haben.Sie fahren doch auch nicht zur Tankstelle und sagen an der Kasee : "Nein, das bezahl ich nicht, vor 20 Jahren hat der Sprit 0,80 DM gekostet." oder etwa doch;-)) Naja hier alles was sie wissen müssen : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_79080/SharedDocs/de…
sailor8am 10.05.2010 | 13:41
Vielen Dank für die Auskünfte, insbesondere an den Experten für sachliche und hilfreiche Info. @Rentendoc: Ich denke die Rentenversicherung mit einer Tankstelle zu vergleichen, das hat sie nun bei aller Kritik wirklich nicht verdient. Die Rentenversicherung ist eine Versicherng in die man ein Arbeitsleben lang einzahlt, um zu bestimmten Konditionen und Zeitpunkten diese Beiträge als Rente ausbezahlt zu bekommen. Wenn diese Zeitpunkte geändert werden, ist wohl eine Nachfrage gestattet. Würden Sie vermutlich bei einer Lebensversicherung, in die sie Jahrzehnte eingezahlt haben, auch machen...
Rentendocam 10.05.2010 | 14:30
Huhu, schade, hatte gedacht, das sie ein wenig Spass verstehen würden. Aber gut, hätte man an Ihrer Ausdrucksweise schon weitgehend erkennen können, das Spass für sie ein Fremdwort scheint "Welche neuen gesetzlichen Gründe gibt es, die eine solche für mich erhebliche Verschlechterung kurz vor beabsichtigten Rentenantritt begründen " ( nicht immer so geschwollen ;-))) Natürlich können sie nachfragen, ich wollte diesbezüglich keine Kritik üben. Ich denke, jemand der Spass versteht, hätte dies auch verstanden. Wer die seit 3 Jahren geltenden Regelungen nicht mitbekommen hat, der soll sich logischerweise informieren.
Ivana Vanicekam 13.05.2010 | 12:50
Hallo! Bin geboren 4.12.1946 Zur Zeit bekomme ich ab 7.12 2009 Arbeitslosengeld. Möchte ab 1.1.2011 Altersrente beantragen. Muss ich mit Abzügen rechnen und wieviel? 33J gearbeitet, 1600 brutto monatlich. Danke für Antwort. Ivana Vanicek
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