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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente mit 64

von Michael Bolz18.04.2016 | 15:34
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7 Antworten

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Hallo! Ich bin ein wenig verunsichert. Lt. meiner Renteninformation (aktuell habe ich nur die vom 4.12.2014 vorliegen) sind meine Zeiten seit 06.05.1975 erfasst. Ich bin Jahrgang 1958. Da ich seither regelmäßig bis zum heutigen Tag gearbeitet habe (mit einer 15-monatigen Wehrdienstzeit und ca. einem Gesamtjahr - auf mehrere Jahre verteilt- Arbeitslosigkeit) könnte ich doch 2022 schon vorzeitig in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Bolz,

wir empfehlen eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder zumindest die Einholung einer aktuellen Rentenauskunft. Nur aus einer Rentenauskunft (nicht Renteninformation) ist ersichtlich, wieviele Monate für die Wartezeit von 45 Jahren, die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlich ist, angerechnet werden.

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6 Antworten

SuchenUndFragenam 18.04.2016 | 15:46
Hallo, wenn Sie bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie dann abschlagsfrei in Rente gehen. Jo. Das war 2014 noch nicht beschlossen (so weit ich mich erinnere), und wird deshalb in der etwas veralteten Information noch nicht drinstehen. Ansonsten können Sie mit den entsprechenden Abschlägen auch schon mit 63 die Rente beantragen...
vbcam 18.04.2016 | 16:45
Das beste wäre, wenn Sie sich eine neue Rentenauskunft anfordern. Unter dem Punkt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" haben Sie dann die bisher vorhandenen Monate für die Wartezeit als auch den Rentenbeginn schwarz auf weiß aufgeführt.
Michael Bolzam 18.04.2016 | 15:53
Danke! Es hatte mit ein wenig verunsichert, weil ich 1975 meines Erachtens noch die Berufsfachschule Wirtschaft besuchte und im Anschluss eine Ausbildung machte. Da aber 1987 eine Kontoklärung durchgeführ wurde, wird das wohl alles seine Richtigkeit haben...
Michael Bolzam 18.04.2016 | 16:58
Danke!
W*lfgangam 18.04.2016 | 19:32
Hallo Michael Bolz, die Berufsfachschule zählt nicht zu den 45 Jahren, die anschließende Ausbildung als Lehrzeit schon. Insofern dürften Sie ab August (?) 1976/Beginn Lehre die 45 Jahre bis 2021 bereits erreicht haben - ggf. sind für die Alo-Zeiten im ersten Schritt noch Nachweise zu erbringen, dass es keine Alo-Hilfe gewesen ist. Vielleicht reicht ja auch die Restzeit bin in 2022 (64. Lbj.) noch, ohne die Alo-Zeiten zusätzlich belegen zu müssen. Eine Rentenauskunft können Sie online hier anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
Michael Bolzam 19.04.2016 | 10:41
Danke! Ich habe mal eine Rentenauskunft angefordert. Eventuell werde ich auch ein persönliches Gespräch in Erwägung ziehen!
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