Hallo Michael Bolz,
wir empfehlen eine persönliche Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder zumindest die Einholung einer aktuellen Rentenauskunft. Nur aus einer Rentenauskunft (nicht Renteninformation) ist ersichtlich, wieviele Monate für die Wartezeit von 45 Jahren, die für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlich ist, angerechnet werden.