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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente mit Abschlägen?

von Mary26.06.2014 | 17:22
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6 Antworten

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Hallo, ich lese ja nun sehr viel über die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren und wie das gehandhabt wird. Was ist aber, wenn ich mit 60 Jahren nach 44 Beitragsjahren oder aber - falls das gar nicht geht - mit 61 Jahren nach 45 Beitragsjahen MIT Abschlägen in Rente gehen möchte? Geht das überhaupt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mary,

Mit 60 oder 61 können Sie nur eine Altersrente beziehen, wenn Sie einen GdB von mindestens 50 (Schwerbehinderung) haben.

Wann Sie frühestens einen Anspruch auf eine Altersrente haben, kann ohne Angabe des Geburtsjahres nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Mitleser1954am 26.06.2014 | 17:44
die Rente für langjährig Versicherte können Sie erst ab 63+x in Anspruch nehmen. x= Geburtsjahr Alter 1953 2 63 2 1954 4 63 4 1955 6 63 6 1956 8 63 8 1957 10 63 10 1958 12 64 0 1959 14 64 2 1960 16 64 4 1961 18 64 6 1962 20 64 8 1963 22 64 10 usw.... mfg
KSCam 26.06.2014 | 18:51
Nein das geht nicht. Ohne Schwerbehinderung ist eine Altersrente frühestens mit 63 möglich. (Ausnahme berufstätige Frauen bis Jg 51).
Mitleser1954am 26.06.2014 | 18:52
oh Verzeihung, Sie haben recht. Ich kopiere den entsprechenden Passus von der Seite der DRV mal rein: Altersrente für langjährig Versicherte Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. hier der Link zu der Seite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… mfg
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