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Experten-Antwort

Vorzeitige Rente mit Abschlag

von Zuckersack 26.09.2024 | 19:51
97 Ansichten
6 Antworten
Ich kann mit Abschlägen die vorzeitige Rente in Anspruch nehmen, möchte aber weiter in meinem Job arbeiten wie bisher.Jetzt habe ich Steuerklasse III bleibt das so? Oder ändert sich das? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2024 | 06:54

Guten Morgen,

bei Bezug einer Altersrente können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird.

 

Wie Altersrente plus Hinzuverdienst steuerrechtlich zu behandeln ist, ist eine andere Frage und ist nicht das Fachgebiet der Rentenversicherung, sondern eine Frage an Ihr zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

 

Bitte wenden Sie sich für Auswirkungen Altersrente und Verdienst daher an eine der o.g.Stellen. 

5 Antworten

KSCam 26.09.2024 | 20:05
Ist keine Rentenfrage , aber allein durch den Rentenbezug dürfte sich die Steuerklasse nicht ändern. Aber durch die Rente zahlen Sie natürlich im Endeffekt mehr Steuern als bisher. Fragen Sie Steuerfachleute. Back Rezepte erfragen Sie ja auch nicht bei Tschibo.
Kein Problemam 26.09.2024 | 20:59
Durch den gesetzlichen Rentenbezug ergibt sich keine Änderung der Steuerklasse. Für die Rentenzahlung selber ist die Steuerklasse sogar ohne jede Bedeutung, weil die Steuerklasse nur für die monatlichen Steuervorauszahlung aus Einkommen aus abhängiger Beschäftigung relevant ist.
M. B.am 27.09.2024 | 05:59
Selbst wenn sich die Steuerklasse für Ihre Beschäftigung ändert -was ich auch schon gehört habe- gleicht sich das mit dem Steuerbescheid wieder aus. Eine Steuererklärung müssen Sie ja sowieso abgeben.
Kein Steuerforum!am 27.09.2024 | 06:11
Lesen Sie die wichtigen Hinweise zu diesem Forum und verstehen Sie, dass Experten hier nicht zu Steuerfragen antworten!
Zuckersack am 27.09.2024 | 11:52
Kein Problem schrieb

Durch den gesetzlichen Rentenbezug ergibt sich keine Änderung der Steuerklasse.

Für die Rentenzahlung selber ist die Steuerklasse sogar ohne jede Bedeutung, weil die Steuerklasse nur für die monatlichen Steuervorauszahlung aus Einkommen aus abhängiger Beschäftigung relevant ist.

Vielen Dank für die Antworten. Das dies kein steuerforum ist,habe ich begriffen und werde mich weiter schlau machen. Eine Frage habe ich noch. Ich hoffe sie passt in dieses Forum. Ab dem 1.6.26 kann ich ohne Abschläge aufgrund GdB 50 in Rente gehen. 1.6.28 wäre mein normales Rentenalter. Werden die Abschläge vom 1.1.25 - 1.6.26 berechnet oder bis 1.6.28? Vielen Dank
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