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Experten-Antwort

vorzeitige Rente und Weiterbeschäftigung

von RB C12.09.2023 | 08:52
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe gehört, dass wenn man vorzeitig in Rente geht und weiterarbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung zahlt, man trotzdem weiterhin Entgeltpunkte erwirkt und zum Regelaltersrentenbeginn die Rente mit diesen neuen Rentenpunkten berechnet wird. Ist das auch bei einer Vollrente so oder muss man dafür Teilrente beziehen? Wofür ist dieser Teilrentenbezug denn vorteilhaft? Ist es denn sinnvoll eine vorzeitige Rente mit Abschlägen + Lohn zu beantragen, wenn man dafür sein lebenlang Abschläge hat und nur für ein paar Monate doppeltes Einkommen? Wie kann man das errechnen? Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB C,

 

wenn Sie neben der vorgezogenen Altersrente arbeiten, werden bis zum "Regelalter" Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, egal ob es sich um eine Teil- oder Vollrente handelt. Der aufgrund der Beitragszahlung ermittelte Zuschlag zur Rente wird automatisch ab dem Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

 

Eine Teilrente ermöglicht Ihnen zum Beispiel einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente. Sie können die bisherige Arbeitszeit reduzieren und das niedrigere Einkommen durch eine Teilrente ergänzen. Die evtl. Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente werden "nur" auf die in Anspruch genommene (Teil-)Rente berechnet.  

Wenn Sie neben Ihrer Rente arbeiten und eine Teilrente erhalten, können Sie außerdem einen Anspruch auf Krankengeld haben. Über die Auswirkungen einer Teilrente auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld, sollten Sie sich beim zuständigen Sozialleistungsträger informieren.

 

Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine vorzeitige Rente mit Abschlägen + Lohn zu beantragen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie sollten sich sicher sein, dass Sie mit Ihrer abschlagsbehafteten Rente und den ggf. weiteren Einkünften dauerhaft auskömmlich sind. Bedenken Sie insbesondere die evtl. höhere Steuerlast in den Jahren, wenn Rente und Lohn bezogen werden - ggf. sollten Sie sich steuerrechtlich beraten lassen. 

Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern/steuern_node.html

 

Eine Teilrente kann Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beim entsprechenden Träger beraten zu lassen.
 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Max Mustermannam 12.09.2023 | 09:37
Da haben Sie richtig gehört. Das ist auch bei einer Vollrente so, sofern Sie auch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Vor dem 01.01.2023 hatte die Teilrente den Vorteil, dass man dies so gestalten konnte, dass man die Teilrente in voller Höhe und den Hinzuverdienst ausgezahlt bekam. Da seit dem 01.01.2023 ein unbegrenzter Hinzuverdienst zur Altersrente möglich ist, ist diese Gestaltungsmöglichkeit uninteressant geworden. Der verbleibende Vorteil ist, dass man in der Regel weiterhin Anspruch auf Krankengeld hat, wenn man nur eine Teilrente bezieht. Genaueres hierzu sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ob es sinnvoller ist eine Rente mit Abschlägen + Lohn zu beziehen oder bis zum abschlagsfreien Beginn zu warten, kann man nicht pauschal beantworten, da niemand weiß, wie lange Sie leben werden. Sie müssten schauen, wie hoch der Abschlag ist, den Sie hinnehmen müssen und wie lange Sie Rente beziehen müssten, damit sich das wieder ausgleicht. Bei einer Teilrente würde dann übrigens nur der Teil der Rente mit Abschlägen belegt, der auch tatsächlich schon bezogen wird. Ich persönlich würde immer dazu tendieren, die Rente frühestmöglich mit Abschlägen zu beziehen. Wenn Sie bspw. 1 Jahr früher in Rente gehen, erhalten Sie zwar ein Leben lang 3,6% weniger Rente, beziehen diese aber auch schon 12 Monate, die Ihnen ja ansonsten verloren gehen würden. Wenn Sie lange leben, amortisiert sich die Rente irgendwann, wenn Sie einen Monat nach Rentenbeginn tot umfallen, haben Sie Pech gehabt und einen Monat eine geringere Rente bezogen.
Langlebigkeitsrisikoam 12.09.2023 | 10:40
Zitat von Max Mustermann anzeigenausblenden
Max Mustermann schrieb

Da haben Sie richtig gehört. Das ist auch bei einer Vollrente so, sofern Sie auch weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Vor dem 01.01.2023 hatte die Teilrente den Vorteil, dass man dies so gestalten konnte, dass man die Teilrente in voller Höhe und den Hinzuverdienst ausgezahlt bekam. Da seit dem 01.01.2023 ein unbegrenzter Hinzuverdienst zur Altersrente möglich ist, ist diese Gestaltungsmöglichkeit uninteressant geworden. Der verbleibende Vorteil ist, dass man in der Regel weiterhin Anspruch auf Krankengeld hat, wenn man nur eine Teilrente bezieht. Genaueres hierzu sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Ob es sinnvoller ist eine Rente mit Abschlägen + Lohn zu beziehen oder bis zum abschlagsfreien Beginn zu warten, kann man nicht pauschal beantworten, da niemand weiß, wie lange Sie leben werden. Sie müssten schauen, wie hoch der Abschlag ist, den Sie hinnehmen müssen und wie lange Sie Rente beziehen müssten, damit sich das wieder ausgleicht. Bei einer Teilrente würde dann übrigens nur der Teil der Rente mit Abschlägen belegt, der auch tatsächlich schon bezogen wird.

Ich persönlich würde immer dazu tendieren, die Rente frühestmöglich mit Abschlägen zu beziehen. Wenn Sie bspw. 1 Jahr früher in Rente gehen, erhalten Sie zwar ein Leben lang 3,6% weniger Rente, beziehen diese aber auch schon 12 Monate, die Ihnen ja ansonsten verloren gehen würden. Wenn Sie lange leben, amortisiert sich die Rente irgendwann, wenn Sie einen Monat nach Rentenbeginn tot umfallen, haben Sie Pech gehabt und einen Monat eine geringere Rente bezogen.

Ja, so ist das mit der Lebenserwartung. Eine grobe Faustregel: Wer deutlich älter als gut 80 Jahre alt wird, hat mehr von einer späteren Rente ohne Abschlag. Wer vor seinem 80. bis 85 Geburtstag stirbt, fährt mit einer frühen Rente mit Abschlag i.d. R. finanziell immer besser.
Schadeam 12.09.2023 | 10:52
.....und wenn dessen Witwe dann noch 25 Jahre Witwenrente bezieht, kann es auch anders herum besser gewesen sein. Sind immer individuelle Entscheidungen unter Berücksichtigung von Betriebsrente, etwaiger längerer Krankheit, etwaiger Kurzarbeit, der Betriebsrente, u.v.m Und auch gesundheitliche Aspekte sowie den Plan wie man sein Rentnerleben gestalten will sind zu bedenken, ebenso Betriebsklima und Stress oder Freude bei der Arbeit. Da gibt es kein einfaches richtig oder falsch!
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