Hallo RB C,
wenn Sie neben der vorgezogenen Altersrente arbeiten, werden bis zum "Regelalter" Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, egal ob es sich um eine Teil- oder Vollrente handelt. Der aufgrund der Beitragszahlung ermittelte Zuschlag zur Rente wird automatisch ab dem Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
Eine Teilrente ermöglicht Ihnen zum Beispiel einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente. Sie können die bisherige Arbeitszeit reduzieren und das niedrigere Einkommen durch eine Teilrente ergänzen. Die evtl. Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente werden "nur" auf die in Anspruch genommene (Teil-)Rente berechnet.
Wenn Sie neben Ihrer Rente arbeiten und eine Teilrente erhalten, können Sie außerdem einen Anspruch auf Krankengeld haben. Über die Auswirkungen einer Teilrente auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld, sollten Sie sich beim zuständigen Sozialleistungsträger informieren.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine vorzeitige Rente mit Abschlägen + Lohn zu beantragen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie sollten sich sicher sein, dass Sie mit Ihrer abschlagsbehafteten Rente und den ggf. weiteren Einkünften dauerhaft auskömmlich sind. Bedenken Sie insbesondere die evtl. höhere Steuerlast in den Jahren, wenn Rente und Lohn bezogen werden - ggf. sollten Sie sich steuerrechtlich beraten lassen.
Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Steuern/steuern_node.html
Eine Teilrente kann Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung haben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich beim entsprechenden Träger beraten zu lassen.