Stimmt das so auch für vorgezogene Renten wegen Schwerbehinderung?
Seit 1.1.2023 gibt es - auch bei vorgezogenen Altersrenten - KEINE Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können also neben Ihrer Altersrente so viel verdienen wie Sie möchten, die Rente wird deshalb nicht gekürzt.