Hallo Günter,
die Erstattung der Beiträge aus der deutschen Rentenversicherung setzt voraus, dass der Versicherte nicht mehr rentenversicherungspflichtig ist und auch nicht berechtigt ist, freiwillige Beiträge zu zahlen. Das Recht zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16.Lebensjahres haben Deutsche, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und zwar auch dann, wenn sie im Ausland wohnen. Als Deutscher können sie somit keinen Antrag auf Beitragserstattung stellen.