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Vorzeitige Rentenauszahlung

von Günter17.08.2008 | 01:11
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich lebe seit April 2006 in Mexico und möchte mir da ich hier selbständig und meine Familie hier habe , nicht mehr nach Deutschland zurück kehren.Deshalb möchte ich mir meine Arbeitnehmer Anteile,also mein Geld was ich einbezahlt habe auszahlen lassen . Ich bin 42 Jahre alt und habe 23 jahre eingezahlt. Was muss ich nun exakt machen um an mein Geld zu kommen.Meine Nationalität ist noch Deutsch .Dadurch daß ich eine Mexicanische Frau geheiratet habe und einen Mexicanischen Sohn habe ist es für mich kein problem zur Mexicanischen Staatsbürgerschaft zu wechseln wenn dieses eine Bestimmung sein sollte. MfG Günter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Günter,

die Erstattung der Beiträge aus der deutschen Rentenversicherung setzt voraus, dass der Versicherte nicht mehr rentenversicherungspflichtig ist und auch nicht berechtigt ist, freiwillige Beiträge zu zahlen. Das Recht zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16.Lebensjahres haben Deutsche, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und zwar auch dann, wenn sie im Ausland wohnen. Als Deutscher können sie somit keinen Antrag auf Beitragserstattung stellen.

14 Antworten

Paulaam 17.08.2008 | 10:52
Hallo Günter, mit Mexiko besteht kein SV-Abkommen. Eine Beitragserstattung wäre grundsätzlich möglich, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr haben. Auch wenn Sie die mexikanische Staatsbürgerschaft bekämen und weiterhin auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft behalten würden (Doppelstaatsbürgerschaft evtl. in Mexiko möglich) bestünde keine Möglichkeit für eine Beitragserstattung) Paula
Schiko.,am 17.08.2008 | 16:35
"Wortglauberei" ? meine nein. Frage mich nur immer wieder warum von rentenauszahlung, statt von b eitragserstattung gesprochen wird. Dies führt doch nur dazu, dass immer mehr menschen meinen man kann sich die rente als sogenannte abfindung aus- zahlen lassen. MfG.
Paulaam 17.08.2008 | 19:27
Wer hat denn von "Wortglauberei" gesprochen? Wir wissen doch alle was die User meinen. Nicht jeder kennt die Terminilogie der Sozialgesetze wortwörtlich. In vielen Beiträgen hier muss man das geschriebene Wort in die richtige Fassung bringen. Nur, wo ist dann das Problem? mfg Paula
Schiko.,am 18.08.2008 | 04:17
Falsch gedacht, meinte, sie und andere solltern mir nicht "wortglauberei" unterstellen. Es ist halt so, noch immer gibt es staatsbürger die mei- nen wirklich die RENTE und nicht die beitragserstattung. MfG.
Rosannaam 18.08.2008 | 10:33
Klar weiß im Prinzip jeder, was gemeint ist... Ich muß trotzdem Schiko teilweise recht geben. Es gibt tatsächlich Leute, die meinen, sich ihren Rentenanspruch quasi als "Abfindung" auszahlen lassen zu können. Wenn man zur Bank geht, sagt man doch auch, was man möchte, und nicht nur: "Ich habe seit X Jahren mein Geld hierher gebracht und möchte was haben." Weiß dann der Bankangestellte, ob der Kunde nur Geld abheben oder einen Kredit aufnehmen will? Aber so ist es halt mal. Es gibt auch viele EM-Rentenbezieher, für die ist erst die Altersrente die "RICHTIGE" Rente. Die EM-Rente ist danach die "Falsche"? :-))
Schiko.am 18.08.2008 | 10:58
Oder, fahre nicht so schnell, sonst kommst du zu spät. bzw. Fahre nicht so, schnell sonst kommst du zu spät. MfG.
Günteram 18.08.2008 | 15:35
Ich weiß nicht wo das problem meiner Frage bei einigen liegt ? Den Betreff nenne ich:"Vorzeitige Rentenauszahlung" ,was meiner meinung der richtige Begriff für diese Sparte ist um Antworten zu bekommen . Meine Frage war nur :" wie ich "mein eingezahltesGeld" in Bürokratendeutsch :"Arbeitnehmeranteile" bekomme . Also bitte, weiß ich nicht was das mit Autofahren oder Geld abholen zu tun hat bzw. wie man meine Frage mit sowas in Verbindung bringen kann . Es muss halt abenzu Leute geben die einfach was schreiben wollen. Vielen Dank an die Leute die mir eine nützliche Antwort geschrieben haben. Günter
Rosannaam 18.08.2008 | 16:18
"abenzu" gibt´s halt auch Leute, die die Auszahlung der AN-Anteile richtigerweise BEITRAGSERSTATTUNG nennen. ;-)) Nichts für ungut.
?-?am 18.08.2008 | 19:44
Gruß an die superschlaue Rosanna die nie einen Rechtschreib- in diesem Fall wohl eher ein Tippfehler war
Happyam 19.08.2008 | 14:26
Hi Günter, stellen Sie doch einfach einen Antrag auf "Beitragserstettung", nachdem Sie Mexicanischer Staatsbürger geworden sind und dass machen Sie einfach mit dem Vordruck V 900!!! www.deutsche-rentenversicherung. de "Formulare-Beitragserstattung" und schicken diesen an die für Sie zuständige DRV. Wenn Sie zuletzt bei der BfA versichert waren, dann schicken Sie diesen Bogen an die DRV-Bund in 10704 Berlin! So einfach ist das. Übrigens haben sowohl @Schiko als auch @Rosanna nur versucht zu helfen! MfG Happy
Happyam 19.08.2008 | 14:39
Sie gehen mir langsam echt auf meine Nerven! Wenn Sie nichts zu schreiben haben, was anderen helfen könnte, dann lesen Sie doch mal ein Buch! Man, so was blödes... Happy p.s. noch eine Anmerkung in eigener Sache... Der Begriff "Beitragserstattung" hat schon seinen Sinn. Da Sie mit der Beitragserstattung jegliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verwirken. Wenn der Begriff "vorzeitige Rentenauszahlung" heißen würde, dann harmoniert das ganze nicht mehr mit den Gesetzen. Denn um in Deutschland eine vorzeitige Rente erhalten zu können muss man (und Frau) mind. 60 Jahre alt sein. Das hat nüscht mit Bürokratie zu tun, sondern vielmehr mit dem Auseinanderhalten von Begriffsbestimmungen! Mag sein, dass das in Mexico anders (besser,leichter) ist, aber hier brauch man diese Regelungen eben. Unsere Staatsform ist Sozial und Solidarisch (zumindest sollte es so sein) und das funktioniert nur mit Richtlinien und Gesetzen, sonst könnt ja "jeder kommen"! MfG Happy
Jensam 19.08.2008 | 18:30
Mit Verlaub: Kapieren Sie eigentlich selbst, was Sie schreiben? Ihr Beispiel ergibt doch keinen Sinn. Nehmen Sie doch lieber den Spruch eines Landesherrn in früheren Zeiten: "Hängen, nicht laufen lassen." oder "Hängen nicht, laufen lassen."
Rosannaam 20.08.2008 | 10:17
Hallo Happy, genau so ist es. Und ich bleibe bei meiner Meinung, dass man das "Kind" schon beim richtigen Namen nennen sollte. Auch wenn @Günter meinen Beitrag als Maßregelung sieht, was ja nicht böse gemeint war. Aber manche vertragen einfach keine Kritik... MfG Rosanna. P.S. Meinen Sie nicht, dass @?-? mit dem Lesen eines Buches überfordert sein wird? Vielleicht reicht´s grad noch zur B...-Zeitung! Wäre doch eher sein/ihr Niveau. :-))
Günteram 23.08.2008 | 04:02
@Happy Es ist immer wieder interesant zu sehen bzw zu lesen wie man sich an ein Wort das nicht 100% ig in einem Bürokratendeutsch schreibt . Schlauberger nennt man das bei uns . Wenn man meine Frage,die ich als Laie und nicht als Bürokrat gestellt habe wird 99,8 % der Leute verstehen was gemeint war . Wenn man dan noch in der Frage findet " ich möchte mir mein Anteil " also nicht Arbeitgeber oder sonstige Beiträge " muss ich denken : "Man was bin ich froh niemals Studiert zu haben ". Mfg Günter
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