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Experten-Antwort

vorzeitige Rentenauszahlung

von Nina29.06.2010 | 21:36
11039 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Rentenauszahlung durch Auswanderung beantragt. Ich lebe in den USA. Mein Antrag wurde mit der Begruendung abgelehnt, dass ich das Recht auf eine freiwillige Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung habe. Meine Frage: kann ich das Recht aufgeben? Wenn ja nach welchem Grundsatz. Wenn nein, wieso gibt es dann ueberhaupt die Moeglichkeit eine vorzeitige Rentenauszahlung durch Auswanderung zu beantragen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Nina“,

auf das Recht zur freiwilligen Versicherung kann man nicht verzichten und somit konnte Ihr Antrag auf Beitragserstattung nur abgelehnt werden.

Die Beitragserstattung wurde für Personen geschaffen, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben aus denen sie aber keine Rente beziehen können.

Häufig glauben Auswanderer, wenn sie Deutschland verlassen könnten sie sich die Rente auszahlen lassen, um damit eine Existenz im Ausland aufzubauen. Aber als Deutscher haben sie auch im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung. Außerdem hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen damit die deutschen Rentenbeiträge auch in dem jeweiligen Land angerechnet werden. So gehen diese Beiträge nicht für die Altersvorsorge verloren.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antworten

-_-am 29.06.2010 | 21:44
Einfach "aufgeben" kann man das Recht auf freiwillige Versicherung nicht. Es hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit ab. Solange Sie noch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind Sie immer auch zur freiwilligen Versicherung berechtigt, egal wo Sie sich aufhalten. Amerikaner, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU/EWR) oder der Schweiz rechtmäßig aufhalten, können sich freiwillig in Deutschland versichern, wenn sie vorher bereits mindestens einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Haben Sie die amerikanische Staatsangehörigkeit und wohnen Sie in den USA oder außerhalb der EU/des EWR beziehungsweise der Schweiz, können Sie in Deutschland nur dann freiwillige Beiträge zahlen, wenn Sie bereits für mindestens 60 Monate Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Ein Grund: Es ist zu vermeiden, dass sich Deutsche die Beiträge erst erstatten lassen, im Alter (wenn das Geld "weg" ist) aber nach Deutschland zurückkehren und der Lebensunterhalt ohne entsprechenden Rentenanspruch durch öffentliche Mittel (Sozialhilfe, Grundsicherung) zu Lasten der Allgemeinheit sichergestellt werden muss.
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