Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „Nina“,
auf das Recht zur freiwilligen Versicherung kann man nicht verzichten und somit konnte Ihr Antrag auf Beitragserstattung nur abgelehnt werden.
Die Beitragserstattung wurde für Personen geschaffen, die Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben aus denen sie aber keine Rente beziehen können.
Häufig glauben Auswanderer, wenn sie Deutschland verlassen könnten sie sich die Rente auszahlen lassen, um damit eine Existenz im Ausland aufzubauen. Aber als Deutscher haben sie auch im Ausland das Recht zur freiwilligen Versicherung. Außerdem hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen damit die deutschen Rentenbeiträge auch in dem jeweiligen Land angerechnet werden. So gehen diese Beiträge nicht für die Altersvorsorge verloren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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