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Experten-Antwort

Vorzeitige Schwerbehindertenrente niedriger als EM-Rente?

von ElkeK18.07.2020 | 20:05
197 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, nach den jetzt vorliegenden Hochrechnungen ist die Erwerbsminderungsrente (100% EM) höher, als wenn ich die vorzeitige Schwerbehindertenrente beziehen würde. Bei der normalen Altersrente hieß es, die Höhe der EM-Rente wäre die Untergrenze, auch bei vorzeitiger Inanspruchnahme? Und woraus resultiert die Differenz zwischen der vorzeitigen und der termingerechten Schwerbehindertenrente? Ein Abschlag ist ja in meiner EM-Rente bereits enthalten?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ElkeK,

wie bereits von Modi1969 dargestellt, ist die Erwerbsminderungsrente aufgrund der Zurechnungszeit höher als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

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8 Antworten

Gumbaam 18.07.2020 | 21:38
Bei einer Umwandlung der Rentenart von EMR zu Altersrente(auch SB-Rente) sollte sich der Zahlbetrag eigentlich nicht ändern. Gibt aber auch Ausnahmen, bspw. Versorgungsausgleich. Aber an sich ändert sich nur die Rentenart,sofern keine längere Zeit als 2 Jahre dazwischen liegt.
Gumbaam 18.07.2020 | 21:41
Bin jetzt natürlich davon ausgegangen, dass Sie schon EM-Rentner sind, oder stehen Sie vor der Wahl EMR oder SB - Rente beantragen?
Modi1969am 19.07.2020 | 09:11
Hallo, die EM-Rente ist höher als eine zeitgleich mögliche Altersrente für Schwerbehinderte (oder andere vorzeitige Altersrente), da bei der EM-Rente eine Zurechnungszeit (virtuelle Biografie bis 65+) enthalten ist, die es bei der Altersrente nicht gibt. Je mehr Jahre der Rentenberechnung zugrunde liegen, desto höher der Rentenanspruch. Problem: das Vorliegen einer EM muss vom ärztl. Dienst der DRV festgestellt werden, bei Altersrente für z.B. Schwerbehinderte ist der Anspruch leichter festzustellen (Lebensalter, Wartezeit, GdB) - die Erfolgsaussicht des entsprechenden Antrags ist klarer abzuschätzen. Beantragen Sie die EM-Rente; wenn sie abgelehnt wird, ist immer noch Altersrente als "Reserve" möglich...
ElkeKam 22.07.2020 | 11:06
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Sie gehen alle davon aus, dass ich mich entscheiden muss, ob ich eine EM-Rente *oder* eine Schwerbehindertenrente beantrage. Das ist jedoch nicht richtig. Ich beziehe bereits eine 100%-EM-Rente und überlege, diese in eine Schwerbehindertenrente umwandeln zu lassen, entweder vorzeitig oder normaler Zeitpunkt, da die Schwerbehinderung jetzt anerkannt ist und ich das entsprechende Alter habe. D.h. ein bestimmter Rentenbetrag ist bereits vorhanden, würde dann der niedrigere Betrag der Schwerbehindertenrente noch ziehen oder gilt dann, unter die bereits unbefristete EM-Rente fällt es nicht. Ich hoffe, so ist es klarer...
Gumbaam 22.07.2020 | 11:16
Zitat von ElkeK anzeigenausblenden
Hallo, die EM-Rente ist höher als eine zeitgleich mögliche Altersrente für Schwerbehinderte (oder andere vorzeitige Altersrente), da bei der EM-Rente eine Zurechnungszeit (virtuelle Biografie bis 65+) enthalten ist, die es bei der Altersrente nicht gibt. Je mehr Jahre der Rentenberechnung zugrunde liegen, desto höher der Rentenanspruch. Problem: das Vorliegen einer EM muss vom ärztl. Dienst der DRV festgestellt werden, bei Altersrente für z.B. Schwerbehinderte ist der Anspruch leichter festzustellen (Lebensalter, Wartezeit, GdB) - die Erfolgsaussicht des entsprechenden Antrags ist klarer abzuschätzen. Beantragen Sie die EM-Rente; wenn sie abgelehnt wird, ist immer noch Altersrente als "Reserve" möglich...
Sie gehen alle davon aus, dass ich mich entscheiden muss, ob ich eine EM-Rente *oder* eine Schwerbehindertenrente beantrage. Das ist jedoch nicht richtig. Ich beziehe bereits eine 100%-EM-Rente und überlege, diese in eine Schwerbehindertenrente umwandeln zu lassen, entweder vorzeitig oder normaler Zeitpunkt, da die Schwerbehinderung jetzt anerkannt ist und ich das entsprechende Alter habe. D.h. ein bestimmter Rentenbetrag ist bereits vorhanden, würde dann der niedrigere Betrag der Schwerbehindertenrente noch ziehen oder gilt dann, unter die bereits unbefristete EM-Rente fällt es nicht. Ich hoffe, so ist es klarer...
Das hatte ich ja angenommen, dass Sie schon eine EMR beziehen und auch nochmal nachgefragt. Wenn Sie die EMR in eine Altersrente umwandeln lassen (auch SB-Rente) ändert sich lediglich die Rentenart. Der Zahlbetrag bleibt gleich.
ElkeKam 22.07.2020 | 12:05
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
... Wenn Sie die EMR in eine Altersrente umwandeln lassen (auch SB-Rente) ändert sich lediglich die Rentenart. Der Zahlbetrag bleibt gleich.
Sorry, wenn ich so hartnäckig bin. Das Gleichbleiben des Zahlbetrages gilt sowohl für die vorzeitige als auch für die "normale" Inanspruchnahme einer Schwerbehindertenrente? Die beiden mit vorliegenden Hochrechnungen/Auskünfte weisen für die vorzeitige Inanspruchnahme einen deutlich niedrigen Betrag (ca. 120 Euro) aus, für den normalen Termin entspricht es bis auf 1-2 Euro der derzeitigen EM-Rente.
ElkeKam 22.07.2020 | 12:05
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
... Wenn Sie die EMR in eine Altersrente umwandeln lassen (auch SB-Rente) ändert sich lediglich die Rentenart. Der Zahlbetrag bleibt gleich.
Sorry, wenn ich so hartnäckig bin. Das Gleichbleiben des Zahlbetrages gilt sowohl für die vorzeitige als auch für die "normale" Inanspruchnahme einer Schwerbehindertenrente? Die beiden mit vorliegenden Hochrechnungen/Auskünfte weisen für die vorzeitige Inanspruchnahme einen deutlich niedrigen Betrag (ca. 120 Euro) aus, für den normalen Termin entspricht es bis auf 1-2 Euro der derzeitigen EM-Rente.
Schadeam 22.07.2020 | 13:15
Ja, es kann nicht weniger werden; damit spielt es letztlich keine Rolle an wann Sie die Altersrente beantragen wollen.
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