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Experten-Antwort

Vorzeitige Wartezeit, reha, krankengeld rente

von Joe15.09.2025 | 16:17
218 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ich habe 2016 eine Reha gemacht und wurde Arbeitsunfähig entlassen 14.12.16 und wurde vom 15.12.16-15.01.17 mit Krankengeld Bezug ins KH entlassen Ich habe 02/15-01/17 1 Jahr Pflichtbeiträge zusammen und erfülle durch Ausbildung in den letzten 6 Jahren die vorzeitige Wartezeit. Wenn die EM RENTE zum Ende der Reha 14.12. Genommen wird kein Anspruch auf Em rente bei Annahme der Erwerbsminderung zum 15.01 also 1 Monat später hätte ich mit Krankengeld das Jahr zusammen -> somit Anspruch. Wie gehe ich da vor? Anspruch Ja/Nein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2025 | 07:28

Hallo Joe,

 

wie schon richtig gesagt, haben Sie auf die Feststellung des Leistungsfalls leider keinen Einfluss. Dies geschieht in der Regel nach medizinischen Gesichtspunkten.

 

Wir empfehlen Ihnen, sich bei detaillierten Fragen telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Joeam 15.09.2025 | 16:22
02/16-1/17* Beiträge 1 Jahr voll
EMam 15.09.2025 | 16:28
Einen Rentenbeginn bei einer Erwerbsminderungsrente kann man nicht planen. Wenn Sie glauben erwerbsgemindert zu sein, stellen Sie einen entsprechenden Antrag und die Voraussetzungen werden dann geprüft. Liegt der Leistungsfall (nicht der Rentenbeginn) schon vor der Wartezeiterfüllung, hilft auch keine spätere Antragstellung, wenn sich der Leistungsfall nicht ändert. Die Theorie finden Sie in § 53 SGB VI https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Schade am 15.09.2025 | 16:32
Antrag stellen und abwarten ob und ab wann die DRV Sie für erwerbsgemindert hält. Heute 8-10 Jahre später ist das wie Roulette spielen.
Schade am 15.09.2025 | 16:38
Wenn Em schon 2018 und 20 bescheinigt ist ( von der DRV?), dann wurde doch auch die vorzeitige Wartezeit höchstwahrscheinlich geprüft. Mein Tipp: da kommt heute 2025 nichts neues raus. Liebe Grüße
EMam 15.09.2025 | 16:41
Sie wollen die Wahrheit ignorieren? Ihr Problem. Wenn Ihnen schon 2018 bescheinigt wurde, dass Sie erwerbsgemindert sind, liegt der Leistungsfall schon fest und Sie können an den fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nichts mehr ändern, gleichgültig wie lange Sie noch mit der Antragstellung warten. Wen Sie das nicht glauben (wollen), stellen Sie den Antrag und warten den ablehnenden Bescheid ab. Viel Erfolg!
Joeam 15.09.2025 | 16:42
Mein ehemaliger Vertreter 2016-06/25 hat mich in die sozialschiene gedrückt um bestmöglichst viel Geld rauszuholen für sich. Bin seit 5 Jahren dann in einer WFBM gelandet. Restliche Zeit keine Beiträge sammeln können. Antrag ist gestellt...
EMR am 15.09.2025 | 17:33
Den Leistungsfall stellt die DRV fest. Darauf haben Sie keinen Einfluss. Und dieses Datum muss nicht der Rentenantrag sein. Das kann auch ein Rehadatum, der Beginn einer Erkrankung, Aufenthalt im Krankenhaus, oder, oder, sein. Davon ist dann allerdings abhängig, ob Sie ausser den medizinischen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben.
Heinrich am 15.09.2025 | 21:16
Hallo Joe, Wenn du in einer WFBM arbeitest, dann hast du doch zu 80 % der Bezugsgröße (Durchschnittsgehalt in Deutschland) Beiträge abgeführt über die Werkstatt selbst. Du erwirbst dann allerdings erst Rentenansprüche nach 20 Jahren in der Werkstatt. Ich glaube, du meintest nicht Vertreter, sondern Betreuer, richtig? Und wenn du einmal in der Werkstatt warst, dann hast du doch auch ein Recht auf Rückkehr. Geh mal auf die Seite des Bundestages. Und gebe WFBM ein, dann findest du ein Dokument, was genau die finanzielle Seite der Werkstatt beschreibt. Dann geh bitte in einen Job Center oder zum Sozialamt und hole dir dort Hilfe. Die Rentenversicherung hat prinzipiell nichts mit der Werkstatt zu tun, sondern nimmt Rentenbeiträge von der Werkstatt ein Und zahlt gegebenenfalls anteilmäßig dann in ganz eingrenzen fällen wenn du zum Beispiel Waise bist. Wenn du allerdings in der Werkstatt weiter arbeitest, dann sammelst du automatisch Beiträge und bekommst nach 20 Jahren in der Werkstatt eine Rente von 80 % der Bezugsgröße. Du kannst allerdings dann dort auch in der Werkstatt bis zum erreichen der Alter Rente weiter arbeiten und weitere Anwartschaften aufbauen. Erkundige dich mal beim Jobcenter über die Werkstätten oder guck beim Jobcenter digital. Da kannst du genau alles in Zahlen erkennen und teilweise auch in einfacher Sprache. Und mit einfacher Sprache meine ich nicht für dumme, sondern eine Sprache, die einfach gehalten ist und ohne Paragraphen Geschwafel informiert. Viel Glück dabei und schreib mal hier rein was es erbracht hat. Liebe Grüße ich hoffe ich konnte dir helfen.
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