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Experten-Antwort

Vorzeitigen in Rente 01.2020,

von Kiki04.01.2019 | 11:35
86 Ansichten
9 Antworten
Geboren 07.1957 möchte zum 01.2020 In die Rente. Geht das? Wenn ja Wie viel Abzüge

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 04.01.2019 | 11:41

Hallo Kiki,

haben Sie einen Schwerbehindertenausweis (GdB mindestens 50)?

Experten-Antwortam 04.01.2019 | 12:30

Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, können Sie mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 = 10,5 Prozent).

7 Antworten

Kikiam 04.01.2019 | 12:18
Nein habe ich nicht.
Kikiam 04.01.2019 | 13:00
Heißt das, dass ich nicht mit 62,5 Jahren in die Rente gehen kann? Ich bin 07.1957 geboren, 08.1972 Ausbildung danach bis heute Berufstätig.
DRVam 04.01.2019 | 13:07
Kiki schrieb

Heißt das, dass ich nicht mit

62,5 Jahren in die Rente gehen kann?

Ich bin 07.1957 geboren,

08.1972 Ausbildung danach bis

heute Berufstätig.

Nein! Sie können frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen. Das können Sie auch in Ihrer Rentenauskunft nachlesen!
-am 04.01.2019 | 13:48
Kiki schrieb

Heißt das, dass ich nicht mit

62,5 Jahren in die Rente gehen kann?

Ich bin 07.1957 geboren,

08.1972 Ausbildung danach bis

heute Berufstätig.

Hallo Kiki, nein, im Januar 2020 können Sie noch nicht in Rente gehen. Mit 63 + 10 Monate könnten Sie ohne Abschlag in Rente gehen (Mindestversicherungszeit 45 Jahre erforderlich).
W*lfgangam 04.01.2019 | 15:16
Kiki schrieb

Heißt das, dass ich nicht mit

62,5 Jahren in die Rente gehen kann?

Ich bin 07.1957 geboren,

08.1972 Ausbildung danach bis

heute Berufstätig.

Hallo Kiki, Sie haben dann die 45 Jahre voll, aber diese (frühzeitig erreichte) Mindestversicherungsdauer für die ungekürzte "Altersrente an besonders langjährig Versicherte" ist ausschließlich an diese Rentenart UND das dafür notwendige Mindestalter gekoppelt, bei Ihnen daher erst ab 63 + 10 Monate (ab 01.06.2021). Gilt für alle vier Altersrentenarten ...ohne die DAFÜR erforderliche Altersgrenze geht das nicht, egal wie viel früher Sie die jeweilige Mindestversicherungsdauer erreicht haben. Lesen Sie vielleicht mal Ihre letzte Rentenauskunft durch, da wird das auf den Punkt erklärt. Gruß w. PS: natürlich könnten Sie ab 62,5 einfach zuhause bleiben und ohne Einkommen der Rente dann ab 06.2021 entgegen schauen/45 Jahre sind ja voll ...warum das wenig Sinn macht und die Rente dann doch frühestmöglich mit Abschlag bereits ab 63 beginnen zu lassen, erfahren Sie in der nächsten Beratungsstelle.
Klausam 05.01.2019 | 09:27
Kiki schrieb

Heißt das, dass ich nicht mit

62,5 Jahren in die Rente gehen kann?

Ich bin 07.1957 geboren,

08.1972 Ausbildung danach bis

heute Berufstätig.

Hallo Kiki In Alters-Rente kannst du mit diesem Alter noch nicht. Aber du kannst die Zeit bis zur Rente für besonders langjährig Versicherte, also bis 63+10 Monate überbrücken. Dann hast du in dieser Rente keine Abzüge. Deine 45 Beitragsjahre hast du ja bereits erreicht. Die Überbrückung kann z.B. durch Arbeitslosigkeit bzw. Krankheit stattfinden. Das würde auch finanziell sinnvoll sein, da das Krankengeld sicherlich um einiges höher ausfallen würde als deine Rente. So machen es übrigens viele. Grüße
PeterTam 06.01.2019 | 06:27
Hier kannst du deine Daten eingeben und dir deinen Rentenbeginn anzeigen lassen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
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