Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Fragensteller,
ich möchte auf die Antworten von Schade und Jonny verweisen.
Freiwillige Beiträge sind nicht von sonstigen Einkünften abhängig.
Ein voll rentenpflichtiger Minijob steht der Zahlung von freiwilligen Beiträgen entgehen.
Die Höhe der Beiträge ist frei wählbar (85,05 - 1124,55 Euro/mtl.)
Altersrente für lang Versicherte mit Abschlag ab 63, wenn 35 Rentenjahre vorhanden. An dieser Regelung soll sich (bisher) nichts ändern.
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