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Experten-Antwort

vorzeitiger Ausstieg aus abhängiger Beschäftigung - freiwillige Beitragszahlung

von Fragensteller02.02.2014 | 12:00
1397 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich überlege mit 55 Jahren aus dem abhängigen Erwerbsleben auszusteigen. Dann hätte ich 38 Beitragsjahre bei der DRV. Ich möchte dann aber noch freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Wie hoch wären diese pro Monat (ich lebe in den alten Bundesländern)? Wirken sich Minijob oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit auf diese freiwilligen Beiträge aus? Kann man (nach der aktuellen Renten"reform") weiterhin vorzeitig in Altersrente gehen - dann mit Abschlägen? Ich bin Jahrgang 62 und privat krankenversichert (weiß jetzt nicht, ob das eine Rolle spielt). Vielen Dank für Informationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragensteller,

ich möchte auf die Antworten von Schade und Jonny verweisen.

Freiwillige Beiträge sind nicht von sonstigen Einkünften abhängig.

Ein voll rentenpflichtiger Minijob steht der Zahlung von freiwilligen Beiträgen entgehen.

Die Höhe der Beiträge ist frei wählbar (85,05 - 1124,55 Euro/mtl.)

Altersrente für lang Versicherte mit Abschlag ab 63, wenn 35 Rentenjahre vorhanden. An dieser Regelung soll sich (bisher) nichts ändern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 02.02.2014 | 12:50
Wenn Sie diesen Schritt planen sollten Sie sich im Vorfeld zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der DRV Zeit nehmen. Das ist in diesem Fall m.E. sinnvoller als Antworten im Forum. Mindestbeitrag 85,05 €...... Wer einen Minijob hat, braucht eigentlich nicht freiwillig zahlen....... Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann mit 63 in Rente.......
Schadeam 02.02.2014 | 13:13
Da dachten Sie halt falsch. :) Die 45 Jahre bräuchte man für die neue vielleicht kommende abschlagsfreie Rente mit 63 - mit Abschlägen kann man mit 63 in Rente, wenn man 35 Versicherungsjahre hatte. Das war jedoch in der Ausgangsfrage nicht gefragt. :)
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