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Experten-Antwort

vorzeitiger Ausstieg aus einer Penisonskasse (Hamburg Mannheimer)

von Asija Topcagic31.07.2010 | 15:00
2073 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, im Jahr 2005 und 2006 habe ich monatlich einen Betrag von 50 Euro in die private Penisonskasse einbezahlt, einen Teil (ein Paar Euro) bezahlte auch mein damaliger Arbeitgeber.Aufgrund des Arbeitswechsels habe ich meinen Vertag gekündigt.Danach habe ich versucht mich bei Hamburg-Mannheimer zu informieren, ob die Möglichkeit bestünde, den Vertrag vorzeitig zu beenden, und somit ein Teil der einbezahlten Beträgen ausbezahlt bekommt..bis jetzt ohne Erfolg.Hat jemand die Erfahrung auf dem Gebiet???

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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1 Antworten

Frank J. Kontzam 01.08.2010 | 17:49
Für eine Abfindung bei Ausscheiden bei einem ArbG (§ 3 BetrAVG) gelten Abfindungshöchstgrenzen (§ 18 SGB IV) . Die ändern sich fast jedes Jahr. Hinzu kommt, dass Sie zwischen unverfallbaren Anwartschaften aus einerseits arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen und anderseits aus arbeitgeberfinanzierten Beiträgen unterscheiden müssen. Erschwerend kommt in Ihren Fal hinzu, dass die Marke Hamburg-Mannheimer (HM) nicht mehr existiert. "Herr Kaiser" existiert nicht mehr. Die Verträge laufen nun unter dem Namen der Muttergesellschaft Ergo. Zu welchen Bedingungen die Ergo die HM integriert hat und welche Auswirkungen das auf Ihren Pensionskassenvertrag hat, muss bei der Ergo erfragt werden. Ihr Fall ist nicht so schnell zu lösen, aber ich hoffe diese Infos genügen zunächst. Gruß Frank J. Kontz Die Abfindungshöchstgrenzen liegen im Jahr 2010 bei: West: 25,55 € (mtl. Rente) bzw. 3.066 € (Kapital) Ost: 21,70 € (mtl. Renten) bzw. 2.604 € (Kapital)
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