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Experten-Antwort

Vorzeitiger rückwirkender Bezug der vollen Altersrente aufgrund einer eintretenden Schwerbehinderung

von Tomasine08.10.2025 | 00:06
270 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, wie wird die rückwirkend, vorzeitig gezahlte Altersrente aufgrund einer eintretenden Schwerbehinderung ab dem 1.3.25 von ca. 800 € Bruttorente mit dem bis Ende April 2025 gezahlten Arbeitslosengeldes von ca. 1200 € berechnet/verrechnet? Geschieht die Berechnung automatisch, oder muss der Versicherungsnehmer dazu Angaben machen und ergeben sich im fraglichen Zeitraum März/April 2025 rückwirkend Forderungen? Danke für die Infos und schönen Gruß!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Regel macht die Agentur für Arbeit umgehend nach der Kenntnisnahme über Ihre Rentenantragstellung während des Arbeitslosengeldbezuges gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend.

Sollte das Arbeitslosengeld im April 2025 ausgelaufen sein und Sie danach den Rentenantrag für einen Rentenbeginn rückwirkend gestellt haben, sind Sie natürlich verpflichtet gegenüber der Agentur für Arbeit diese Mitteilung zu machen, damit die Agentur für Arbeit den Erstattungsanspruch geltend machen kann.

In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit die kompletten Beträge des zu erstattenden Nachzahlungsbetrages geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung hat als erstattungspflichtiger Leistungsträger gem. § 103 Abs. 2 SGB X nur das zu erstatten, was als monatlicher Rentenbetrag zur Verfügung steht. Ein Ausgleich der Forderungen unter den Leistungsträgern bleibt auf das Erstattungsrecht beschränkt. Auch eine Rückforderung der Beträge oberhalb des Erstattungsbetrages von der Agentur für Arbeit von Ihnen bleibt ausgeschlossen. Die Agentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung agieren selbständig untereinander. Sie erhalten nach Abrechnung der Nachzahlung eine entsprechende Mitteilung von Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die von der Agentur für Arbeit abgeführt wurden, werden von der Deutschen Rentenversicherung erstattet. Die Sozialversicherungsmeldung der Agentur für Arbeit für die Zeit 01.03.2025 - 30.04.2025 wird nicht storniert, bleibt Bestandteil Ihres Rentenversicherungskontos und fließt ab regulärem Renteneintrittsalter in die Rentenberechnung ein.

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4 Antworten

Eindeutig!am 08.10.2025 | 06:38
Die Rente für den Zeitraum der Überschneidung geht dann an die AfA!
Kaiam 08.10.2025 | 07:01
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

In der Regel macht die Agentur für Arbeit umgehend nach der Kenntnisnahme über Ihre Rentenantragstellung während des Arbeitslosengeldbezuges gegenüber dem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend.

Sollte das Arbeitslosengeld im April 2025 ausgelaufen sein und Sie danach den Rentenantrag für einen Rentenbeginn rückwirkend gestellt haben, sind Sie natürlich verpflichtet gegenüber der Agentur für Arbeit diese Mitteilung zu machen, damit die Agentur für Arbeit den Erstattungsanspruch geltend machen kann.

In diesem Fall wird die Agentur für Arbeit die kompletten Beträge des zu erstattenden Nachzahlungsbetrages geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung hat als erstattungspflichtiger Leistungsträger gem. § 103 Abs. 2 SGB X nur das zu erstatten, was als monatlicher Rentenbetrag zur Verfügung steht. Ein Ausgleich der Forderungen unter den Leistungsträgern bleibt auf das Erstattungsrecht beschränkt. Auch eine Rückforderung der Beträge oberhalb des Erstattungsbetrages von der Agentur für Arbeit von Ihnen bleibt ausgeschlossen. Die Agentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung agieren selbständig untereinander. Sie erhalten nach Abrechnung der Nachzahlung eine entsprechende Mitteilung von Ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die von der Agentur für Arbeit abgeführt wurden, werden von der Deutschen Rentenversicherung erstattet. Die Sozialversicherungsmeldung der Agentur für Arbeit für die Zeit 01.03.2025 - 30.04.2025 wird nicht storniert, bleibt Bestandteil Ihres Rentenversicherungskontos und fließt ab regulärem Renteneintrittsalter in die Rentenberechnung ein.

Da hat wohl die Spezialisten der Rentenversicherung nichts über die Erstattungen gelesen. Erstattungen erfolgen immer über die zentrale Einzugsstelle nach den Regeln, die das SGB 4 vorgibt. Erstattungen auf dem kleinen Dienstweg sind regelwidrig, da sie immer die reale existierenden Gesamtabgaben, die der zuständige Versicherungsträger zu tätigen hat, verschleißt. Da das Arbeitsamt andere Sozialversicherungsabgaben abführt als Rv oder Kv müssen diese auch über die Zentrale einstelle der Gesamtabgabe korrigiert werden. Alles andere ist eine falsche Umschichtung
Praxisam 09.10.2025 | 06:48
Das kann er nicht. Weil er die Fragestellung gar nicht begriffen hat und deswegen Unsinn schreibt.
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