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vorzeitiger Reha- Antrag gestellt

von Alex16.07.2008 | 12:38
1270 Ansichten
3 Antworten

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Ich befand mich im letzten Jahr zur Reha und konnte als gesund entlassen werden! Nun ereilte mich eine andere Krankheit und der Rehaerfolg ist dahin, leider! Es wurde ein neuer Antrag gestellt, mit neuem Krankheitsbild und auch wieder mit den alten Leiden! Meine Frage lautet: Wie sehen Sie die Chancen, dass diesem Antrag evtl. stattgegeben wird, oder brauch ich mir keine großen Hoffnungen machen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Alex,

hier im Forum Vermutungen anzustellen, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht, ist einfach nicht möglich. Wie Rosanna und Happy schon geschrieben haben, hängt das nur von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wenn Sie tatsächlich eine erneute medizinische Reha benötigen, werden Sie diese auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist erhalten.

2 Antworten

Happyam 16.07.2008 | 12:53
Hi Alex, wenn eine begründete Antragsstellung vorliegt, d.h. wenn die Mediziner der Meinung sind eine Reha kann Ihre Arbeitskraft wieder herstellen (Gesundung), dann spielt die 4 Jahresfrist eine "Nebenrolle". Es müssen einfacher gesagt med. notwendige Gründe vorliegen um eine erneute (verfrühte) reha bewilligt zu bekommen. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. Sind Sie derzeit AU krankgeschrieben? Dann könnten Sie vielleicht, als zusätzlichen Nachweis eine Bescheinigung hinsichtlich der Notwendigkeit/Befürwortung einer Reha,Ihres behandelnden Arztes beifügen. Das würde sicher nicht schaden :-) Viel Erfolg und gute Besserung wünscht Happy
Rosannaam 16.07.2008 | 12:56
Hallo Alex, innerhalb des 4-Jahreszeitraumes eine weitere Reha-Maßnahme zu erhalten, ist in erster Linie davon abhängig, ob sich Ihr Gesundheitszustand WESENTLICH (auch z.B.) durch eine weitere Erkrankung verschlechtert hat. Über Ihre diesbezüglichen Chancen möchte ich mir kein Urteil erlauben. Mein Rat: Warten Sie die Entscheidung einfach ab! Wenn man sich nicht so sehr darauf versteift, kann man auch nicht so sehr enttäuscht werden... Sollte der Antrag abgelehnt werden, bleibt Ihnen immer noch ein möglichst ärztlich begründeter Widerspruch. MfG Rosanna.
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