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Experten-Antwort

vorzeitiger Rentenbeginn

von rose13.08.2024 | 17:56
135 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Abend Meine Situation: Weiblich,03.02..1962 geboren,nach Lehre ununterbrochen bis August 2021 gearbeitet,ab dann eine volle Erwerbsminderungsrente auf 3 Jahre befristet bis August 2024.Seit 2022 eine 60% Schwerbehinderung dazu, Bin jetzt 62 Jahre und ist es möglich,daß ich in reguläre Rente kommen kann,und bekomme ich dann weniger als meine jetzige Erwerbsminderungsrente oder bleibt es so!!! Noch die Frage,wann kann ich frühtsmöglich einen Rentenantrag stellen? Für Antworten meinen herzlichsten Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

in Ihrem Fall würde ich mich beraten lassen. Dafür können Sie folgende Telefonnummer verwenden: 0800 1000 480 0

Sowohl ein Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente als auch ein Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen scheint möglich zu sein. Durch den Besitzschutz nach §88 SGB VI sollte es zu keinem geringerem Zahlbetrag der Rente kommen. Ein Rentenantrag kann jederzeit gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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8 Antworten

Lupe!am 13.08.2024 | 18:02
Suchfunktion nutzen! Die Frage wurde hier schon häufig gestellt!
Wechsel in Altersrenteam 13.08.2024 | 18:26
Wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben (EM-Rentenzeiten werden mitgezählt) und einen gültigen Schwerbehindertenstatus, können Sie auch sofort in eine vorgezogene Schwerbehinderten-Altersrente wechseln. Ihre SB-Altersrente wird dann bezogen auf Ihre Entgeltpunkte nicht niedriger sein als Ihre jetzige EM-Rente. Sie können natürlich auch einen Verlängerungsantrag für die EM-Rente stellen und erst später wechseln. Das würde keinen großen Unterschied machen. Allgemeiner gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teiiweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel. Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.
Fehlende Eigeninitiative!am 14.08.2024 | 05:51
Zitat von Wechsel in Altersrente anzeigenausblenden
Wechsel in Altersrente schrieb

Wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Wartezeit haben (EM-Rentenzeiten werden mitgezählt) und einen gültigen Schwerbehindertenstatus, können Sie auch sofort in eine vorgezogene Schwerbehinderten-Altersrente wechseln.

Ihre SB-Altersrente wird dann bezogen auf Ihre Entgeltpunkte nicht niedriger sein als Ihre jetzige EM-Rente.

Sie können natürlich auch einen Verlängerungsantrag für die EM-Rente stellen und erst später wechseln. Das würde keinen großen Unterschied machen.

Allgemeiner gilt:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teiiweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.

Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.

Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.

Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt.

Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel.

Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm.

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.

Ist das nicht toll, dass man seinen Text fast täglich wortgleich einstellen kann, weil die Fragesteller zu faul oder zu dumm sind, die Suchfunktion zu nutzen?
Du meine Güteam 14.08.2024 | 06:16
PS: und damit kenne ich mich hervorragend aus, bin ich doch selber beides, zu faul und und zu dumm für alles, und das in hohem Maße.
Du meine Güteam 14.08.2024 | 06:57
Eines kann ich jedoch sehr gut, nämlich manche Fragesteller auf "falsches Forum" hinzuweisen.
Du meine Güteam 14.08.2024 | 08:38
PS: und leider ist das das einzige, was ich kann, mit Ausnahme natürlich von sackhohlem Rumpöbeln. Einen sinnvollen und für den Fragenden hilfreichen Beitrag habe ich noch kein einziges Mal geliefert. Das kann ich auch nicht, weil ich dafür viel zu blöde bin. Aber das ist ja inzwischen jedem regelmäßigen Forumsnutzer hier sowieso schon bekannt.
Du meine Güteam 14.08.2024 | 10:18
Zitat von Du meine Güte anzeigenausblenden
Aus vorgenannten Gründen werde ich mich (auf Wunsch aller) aus diesem Forum verabschieden, denn ich diene diesem Forum in keinster Weise, sondern ich störe nur durch mein dummes Rumpöbeln. Ich werde mich in Zukunft den Brettspielen mit meinen Betreuern widmen, "Mensch ärgere dich nicht" ist dabei mein Favorit, habe da schonmal 1 Spiel gewonnen.
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