Hallo Solingen,
ein "doppelter" Abzug erfolgt nicht.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Entgeltpunkte besitzgeschützt, die Grundlage der teilweisen Erwerbsminderungsrente sind (die Hälfte der Entgeltpunkte). Die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die nicht bei der Rentenberechnung berücksichtigt wurden, wird mit dem Zugangsfaktor berücksichtigt, der bei der Umwandlung in die Altersrente zu beachten ist. Dieser, neue, Zugangsfaktor kann ein anderer sein, als bei der Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente.