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Experten-Antwort

Vorzeitiger Renteneintritt

von Barbara19.07.2015 | 12:56
1792 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin weiblich, 1955 geboren und habe alle Voraussetzungen für eine Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt. Ich möchte gerne so früh wie möglich in Rente gehen, weil der Arbeitsmarkt seit 4 Jahren für mich verschlossen ist. Wann könnte ich frühestens in Rente gehen? Und gibt es aufgrund meiner Schwerbehinderung 50% (letztes Jahr festgestellt) noch andere Möglichkeiten?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

den Ausführungen von „Rosi J.“ kann mit der Korrektur von „Schade“ zugestimmt werden. Um aber einer übereilten Antragsstellung vorzubeugen, würden wir Ihnen raten zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

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6 Antworten

Schadeam 19.07.2015 | 19:33
M.E. ist die AR für Schwerbehinderte mit 60+9 (nicht 60+6) bei 10,8% Abschlag möglich....
Rosi J.am 19.07.2015 | 20:16
Ja genau
Rosi J.am 19.07.2015 | 18:06
Wenn 45 Beitragsj. erfüllt sind, mit 63 J. u 6 mon. Rente ohne Abschlag. Die Schwerbeh. bringt Ihnen dabei nichts, hat nur noch einen Vorteil wenn Sie früher mit Abschlag in Rente wollen. Aber vielleicht wollen Sie ja die Schwerbeh. Rente da Sie arbeitslos sind, mit 60 J. u 6 mon. mit 10,8% Abschlag. Jeder Fall liegt anders, ob man es sich leisten kann oder nicht. Grus
W*lfgangam 20.07.2015 | 18:22
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Hallo Barbara, Rat: wenn Sie keine weiteren Leistungen mehr erhalten und auch nicht der Rente/mit Abschlag 'gleichwertige' Leistungen in Aussicht stehen, gehen Sie frühestmöglich in die AR für Schwerbehinderte, mit 60 + 9 und dem Rentenabschlag - natürlich - wie Experte/in sagte - mit/nach Info der nächsten Beratungsstelle, die Ihr Versicherungsleben/Ihre (Nicht)Möglichkeiten noch mal individuell sichtet. Gruß w.
Barbaraam 21.07.2015 | 13:14
Ich habe nicht die Voraussetzungen für die besonders langjährigeren Versicherten erfüllt sondern nur die der langjährig Versicherten? Gibt es da nicht einen Unterschied? Hallo Barbara, den Ausführungen von „Rosi J.“ kann mit der Korrektur von „Schade“ zugestimmt werden. Um aber einer übereilten Antragsstellung vorzubeugen, würden wir Ihnen raten zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren.
W*lfgangam 21.07.2015 | 18:26
Zitat von Barbara anzeigenausblenden
Hallo Barbara, ja ...10 Jahre ;-) Die AR für Schwerbehinderte braucht aber auch nur 35 Jahre. Sie kann schon mit 60 + 9 beginnen, dann 10,8 % Abschlag. Oder Sie warten noch 3 Jahre, dann hätte Sie mit 63 + 9 keinen Abschlag mehr. Wie mehrfach geraten: Beratungsstelle aufsuchen! Gruß w.
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