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Experten-Antwort

Vorzeitiger Renteneintritt - Rentenabschläge langfristig ausgleichen

von Brunel19.08.2019 | 07:40
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Ich habe eine Verständnisfrage zu Ihrem Artikel vom 08.10.2018 'Rente mit 63: Wie Sie Rentenabschläge langfristig ausgleichen können' https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-mit-63-wie-sie-… Zum einen heißt es dort: Wichtig: Die Abschläge von der Altersrente können Sie mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse ausgleichen... Das Rentenminus durch fehlende Beitragsjahre können Sie dagegen nicht ausgleichen. Zum anderen heißt es (hinter der Beispielrechnung): De facto bedeutet das: Der Versicherte erhält dann bei einem vorzeitigen Renteneintritt genau die Altersrente, die seinen eigentlich erarbeiteten Entgeltpunkten entspricht. Nach meinem Verständnis kann ich lt. erster Aussage nur die 0,3% pro Monat ausgleichen, nicht aber die fehlenden Einzahlungen. Nachher wird aber suggeriert, dass die tatsächlich durch 'Arbeit' zu erwartende Rente, die 'eigentliche' Rente, doch vollständig ausgeglichen werden kann. Was ist denn jetzt richtig?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brunel,

"GD" hat Ihre Frage korrekt beantwortet. Sie hatten es also schon richtig verstanden.

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6 Antworten

GDam 19.08.2019 | 08:54
Wenn jemand 2019 in eine Altersrente mit Abschlägen geht und diese Abschläge ausgleicht, dann er erhält er die Rente auf Basis aller Beitragszahlungen bis 2019 (= seine „eigentliche Rente“). Die fehlenden Beitragsjahre bis zur Regelaltersgrenze (z.B. die Jahre bis 2021) sind damit aber NICHT ausgeglichen. Viele Menschen gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie nach geleisteter Sonderzahlung die Rente erhalten würden, die sie im Fall der Regelaltersrente erhalten würden. Das ist aber nicht der Fall.
Brunelam 19.08.2019 | 09:40
Zitat von GD anzeigenausblenden
So hatte ich das bisher auch verstanden. In der Praxis kommt dann so ein 'Mittelding' zwischen 2 Jahreswerten heraus. Vielleicht sollte der Autor das Wort 'eigentlich' im Teilsatz 'die seinen eigentlich erarbeiteten Entgeltpunkten entspricht' noch mal überarbeiten. Mich hat das mein mühsam erworbenes Rentenwissen anzweifeln lassen :).
Brunelam 19.08.2019 | 11:43
Ja, ich habe jetzt auch erkannt wo mein Verständnisfehler lag. Vorher heißt es im Text: Die Prognose ergibt: 60 EP sind erreichbar. Das hatte ich auf die Regelaltersgrenze bezogen. Besser wäre: Die Prognose ergibt: 60 EP sind mit 63 Jahren erreichbar. Dann wäre alles klar.
Brunelam 19.08.2019 | 11:43
Ja, ich habe jetzt auch erkannt wo mein Verständnisfehler lag. Vorher heißt es im Text: Die Prognose ergibt: 60 EP sind erreichbar. Das hatte ich auf die Regelaltersgrenze bezogen. Besser wäre: Die Prognose ergibt: 60 EP sind mit 63 Jahren erreichbar. Dann wäre alles klar.
Rainer.Sam 29.08.2019 | 10:10
Ja beinahe richtig, bzw eine kleine Korrektur. Wenn du 18 Monate früher in Rente gehst, wird deine Rente aus den bisher eingezahlten Beiträge berechnet. Daher diese Rente ist geringer als wenn du bist zur abschlagsfreien Altersrente gearbeitet hättest. Es fehlen ja 18 Monate Beitragszahlungen. Zusätzlich bekommst du 5,4% weniger - könnte man irgendwie als Strafe bezeichnen. Berechnungsgrundlage der 5,4% sind aber die abschlagsfreie Altersrente.
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