Hallo,
wenn Sie den "Antrag auf Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung" bereits gestellt haben, können Sie auf jeden Fall die vorzeitige Altersrente schon beantragen. Sollte die Sachbearbeitung zum Rentenbeginn noch immer nicht über die Zulässigkeit der Ausgleichszahlung entschieden haben, geht das nicht zu Ihren Lasten. Wichtig ist, dass Sie die Beiträge innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der "Besonderen Rentenauskunft" (Mitteilung über die zulässige Ausgleichszahlung) zahlen. In diesem Fall gilt Ihr Antragstag (auf Ausgleichszahlung) als Zeitpunkt der Zahlung. Das hat zur Folge , dass Ihre Altersrente bereits zum Rentenbeginn ohne oder mit geringeren Abschlägen gezahlt wird. Ihre Rente wird nach Zahlung der Beiträge neu berechnet und nachgezahlt.