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Vorzeitiger Renteneintritt und Ausgleichszahlung

von Wöller20.09.2023 | 11:51
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Hallo Kann ich auch vorzeitig in Rente gehen und die Ausgleichszahlung später leisten? Ich habe den Antrag zur Berechnung gestellt aber immer noch keine Antwort erhalten, so das ich die Zahlung leider noch nicht leisten kann. Wenn ich jetzt aber vorzeitig in Rente gehe ist das ja erstmal mit vollem Abschlag. Wird denn mit Eingang der nachträglichen Zahlung der Betrag rückwirkend nochmal neu berechnet und nach gezahlt? Oder bleibt der Betrag mit den Abschlägen bis zum Eintritt des regulären Renteneintritt bestehen und wird dann erst neu berechnet? Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.09.2023 | 13:04

Hallo, 

 

wenn Sie den "Antrag auf Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung" bereits gestellt haben, können Sie auf jeden Fall die vorzeitige Altersrente schon beantragen. Sollte die Sachbearbeitung zum Rentenbeginn noch immer nicht über die Zulässigkeit der Ausgleichszahlung entschieden haben, geht das nicht zu Ihren Lasten. Wichtig ist, dass Sie die Beiträge innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der "Besonderen Rentenauskunft" (Mitteilung über die zulässige Ausgleichszahlung) zahlen. In diesem Fall gilt Ihr Antragstag (auf Ausgleichszahlung) als Zeitpunkt der Zahlung. Das hat zur Folge , dass Ihre Altersrente bereits zum Rentenbeginn ohne oder mit geringeren Abschlägen gezahlt wird. Ihre Rente wird nach Zahlung der Beiträge neu berechnet und nachgezahlt.

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