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Experten-Antwort

Vorzeitiger Ruhestand wg. Schwerbehinderung – Abschläge auf welcher Basis?

von Heinrich03.08.2017 | 16:47
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8 Antworten
Ich bin Jahrgang 1963 und habe einen Schwerbehinderungsgrad von 60%. Die reguläre Altersgrenze ist 66J 10M. Lt. Tabelle kann ich abschlagsfrei mit 64J 10M in Rente gehen. Mit 10,6% Abschlag sogar mit 61J 10M. Das habe ich soweit verstanden. Aber auf welcher Basis berechnet man die Nicht- bzw. die Abzüge? Sind das die tatsächlichen Jahre in denen Rentenbeiträge gezahlt wurden oder wird hochgerechnet, als ob bis zur normalen Altersgrenze gezahlt worden wäre? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch. Es wäre nett, wenn mir jemand weiter helfen könnte. Vielleicht auf Basis der nachfolgenden vereinfachten Beispielrechnung. - Reguläre Altersgrenze 66J 10 M 40 Beitragsjahre = 40 Rentenpunkte a´30 EUR = 1200 EUR - Abschlagsfrei mit 64J 10M A) 38 Beitragsjahre = 38 Rentenpunkte a´30 EUR = 1140 EUR oder B) 40 Beitragsjahre = 40 Rentenpunkte a´30 EUR = 1200 EUR ? - Bei 10,6 % Abschlag mit 61J 10M A) 38 Beitragsjahre = 38 Rentenpunkte a´30 EUR = 1140 EUR – 10,6% = 1020 EUR oder B) 40 Beitragsjahre = 40 Rentenpunkte a´30 EUR = 1200 EUR – 10,6% = 1072 EUR oder C) 35 Beitragsjahre = 35 Rentenpunkte a´30 EUR = 1050 EUR? Eine weitere Frage hätte ich noch. Bei welchen der Varianten ist Altersteilzeit möglich? Der Gedanke mit knapp 60 Jahren in die passive Phase zu gehen ist verführerisch. Falls dies aber nicht möglich ist, brauche ich mir keine weiteren Gedanken darüber zu machen. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.08.2017 | 07:57

Hallo, Heinrich,

wir freuen uns zunächst, dass der Besuch dieser Seite seinen Zweck erfüllt hat und Sie nun noch detaillierter über die verschiedenen Varianten Bescheid wissen und nun an die Planung Ihres Renteneintritts herangehen können. Vielen Dank dafür an die „Unterstützer“! Zu Ihren Aussagen bzgl. einer Altersteilzeitregelung nur noch der Hinweis unsererseits, dass es festgelegte gesetzliche Bestimmungen gibt, die im Altersteilzeitgesetz festgehalten wurden. Sollte seitens des Arbeitgebers eine Altersteilzeit durchführbar sein, sollten Sie zunächst an Ihren Arbeitgeber herantreten um die konkreten zeitlichen und finanziellen Regelungen abzuklären. Danach empfehlen wir Ihnen zu gegebener Zeit eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe, um dann mit den konkreten Werten eine z.B. Probeberechnung zu erstellen.

7 Antworten

Manuelam 03.08.2017 | 18:17
Die Rente errechnet sich immer aus den jeweils zum Rentenbeginn eingezahlten Jahren, d.h. von dem zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanspruch werden dann ggf. die Abschläge abgezogen.
Fortitude oneam 03.08.2017 | 17:09
Hallo Heinrich, eine Schwerbehinderung wird nicht in Prozent % angegeben sondern in Schwerbehinderung GDB . Soweit die Jahresangaben wann Sie in Rente können ist korrekt. Wenn Sie einen unbefristeten GDB 50, 35 Jahre Wartezeiten/Versicherungszeiten haben, können Sie mit 10,8% Abschlag und nicht 10,6% also mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Bitte fordern Sie sich eine Rentenauskunft an. Dort haben Sie dann alles Schwarz auf weiss und detailliert stehen, wann Sie in Rente gehen können. Die Altersteilzeit ist eine andere Baustelle. Sprechen Sie Ihren AG ( Personalabteilung) diesbezüglich an. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Heinricham 03.08.2017 | 17:59
Hallo Fortitude one, erst einmal vielen Dank. Ich meinte GDB, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ob 10,6% oder 10,8% ist nicht ganz so wichtig. Auch hier noch einmal vielen Dank für den Hinweis. Die eigentliche Frage ist aber unbeantwortet: Von was wird etwas abgezogen? A) Wenn ich mit 64J 10 M ohne Abzüge in Ruhestand gehe, werden dann genauso viele Rentenpunkte in Ansatz gebracht, als ob ich bis 66J 10M gearbeitet hätte ? B) Beim Eintritt in den Ruhestand mit 61J 10M werden 10,8% abgezogen. Wird das von dem Rentenanspruch, den ich (fiktiv) mit 66J 10 M gehabt hätte abgezogen, oder gibt es eine andere Bezugsgröße? Es geht mir nicht um die Bestätigung eines bestimmten Betrages, den ich oben genannt habe oder eine Rentenberechnung hier im Forum. Ich möchte doch nur das Prinzip verstehen. Vielen Dank
Fortitude oneam 03.08.2017 | 19:16
Hallo Heinrich, Antworten haben Sie ja bereits bekommen. Sie sind jetzt 54 Jahre und haben lt. Ihrer Rentenauskunft 40 EP. Z.b. bis 61 Jahren und 10 Monaten kommen noch 10,5555 EP dazu, dann haben Sie 50,5555 EP. abzüglich 10,8%, dann hätten Sie 45,0955 EP mal zur Zeit aktueller RW 31,03= 1.399,31 Brjtto. Davon müssen Sie noch KV+PV ca. 11% abziehen, dann haben Sie Ihre Nettorente. Mfg
Heinricham 03.08.2017 | 20:25
Vielen Dank Ihnen / Euch allen! Ich denke, jetzt habe ich das Prinzip verstanden: Es zählen immer die bis zum Eintritt in den Ruhestand "erworbenen" Rentenpunkte. 1. Eintrittt bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, bei mir 66J 10M - 100% bis 66/10 2. Vorgezogener Ruhestand mit 60 GDB ohne Abzüge, bei mir 64J 10M - 100% bis 64/10 3. Vorgezogener Ruhestand mit 60 GDB mit Abzügen, bei mir 61J 10M 100% bis 61/10 abzgl. 10,8% Jetzt müsste es stimmen, oder?
Fortitude oneam 03.08.2017 | 20:35
Hallo Heinrich, ja stimmt so. Mfg
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