Hallo Simsalabim,
das "Votum" ist die Feststellung des Prüfarztes und beinhaltet nur den mediz. Aspekt "kann keine 3 Std. mehr arbeiten", "kann keine 6 Std. mehr arbeiten" oder "kann vollschichtig arbeiten".
Der Jurist trifft die Gesamtentscheidung, ob Rente zu zahlen ist oder nicht.
Das wäre dann Aktenbestandteil.
Sie können beim zuständigen RV-Träger Akteneinsicht beantragen. Dann wird Ihnen die gesamte Rentenakte in einer nahegelegenen Beratungsstelle vorgelegt. So könnten Sie dann auch erlesen, was jemand entschieden hat und ob eine Begründung aufgeführt wurde.
Im weiteren kann man im Wege des Widerspruchs, oder , falls die Frist abgelaufen ist, im Wege des "Überprüfungsantrags gem. §44 SGB X" die Entscheidung anfechten.