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Experten-Antwort

"Votum" des Juristen bei der DRV

von Simsalabim20.04.2017 | 15:13
1246 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In dem voherigen Beitrag erklärte der Experte den Werdegang eines Antrags auf EMR. Ich habe alle Befunde meiner Ärzte in Kopie bei der DRV angefordert und erhalten. Habe ich auch ein Anrecht darauf, wie und warum der Jurist bei der DRV entschieden hat? Diesen Bericht möchte ich gerne haben, wurde mir aber nicht mitgeschickt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Simsalabim,

das "Votum" ist die Feststellung des Prüfarztes und beinhaltet nur den mediz. Aspekt "kann keine 3 Std. mehr arbeiten", "kann keine 6 Std. mehr arbeiten" oder "kann vollschichtig arbeiten".

Der Jurist trifft die Gesamtentscheidung, ob Rente zu zahlen ist oder nicht.

Das wäre dann Aktenbestandteil.

Sie können beim zuständigen RV-Träger Akteneinsicht beantragen. Dann wird Ihnen die gesamte Rentenakte in einer nahegelegenen Beratungsstelle vorgelegt. So könnten Sie dann auch erlesen, was jemand entschieden hat und ob eine Begründung aufgeführt wurde.

Im weiteren kann man im Wege des Widerspruchs, oder , falls die Frist abgelaufen ist, im Wege des "Überprüfungsantrags gem. §44 SGB X" die Entscheidung anfechten.

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6 Antworten

Schadeam 20.04.2017 | 15:21
Dann fordern Sie es doch mit einem kurzen Schreiben bei Ihrer DRV an.......... :)
oder soam 20.04.2017 | 15:34
Werden Sie auf Anforderung bekommen - nur nicht enttäuscht sein: das ist ein Vordruck, auf dem der Prüfarzt seine Kreuzchen gemacht hat und der Jurist anschl. seine - ggf. in unterschiedlichen Farben / der Jurist muss der Arztmeinung nicht folgen...! Ob und ggf. welche Gedanken sich einer der beiden zu Ihrem Vorgang/Antrag/Fall gemacht hat sehen dort ebenfalls nicht!
teufelam 20.04.2017 | 19:33
Der Jurist guckt,ob die DRV abkacken würde vorm Sozialgericht und die Ablehnung nicht zu starker Tobak ist.Eine angebliche Prüfung ob die versicherungstechnischen Vorraussetzungen vorliegen müßte ja schon im Vorfeld geklärt werden,wozu also ein Jurist?
Simsalabimam 21.04.2017 | 07:31
@ teufel! Versicherungstechnische Voraussetzungen gibt es nirgends! Was Sie meinten, aber nicht wissen nennt man "VERSICHERUNGSRECHTLICH"
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