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Experten-Antwort

VWL für bereits bestehende RV möglich?

von siegmuel28.03.2014 | 13:53
2215 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, meine Tochter fängt bei einem Arbeitgeber an, der VWL bezahlt. Sie hat bereits eine private RV. Kann man die VWL für diesen bereits bestehenden Vertrag beantragen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo siegmuel,

ich nehme an Sie meinen vermögenswirksame Leistungen???

Zum Ansoruch auf und zur Verwendbarkeit von vermögenswirksamen Leistungen setzen Sie sich bitte mit dem Arbeitgeber und der privaten Vorsorgeinstitution in Verbindung.

Zur Verwendbarkeit von vermögenswirksamen Leistungen kann die Deutsche Rentenversicherung keine Angaben machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo siegmuel,

Ich denke Ihr Weg zur bestehenden privaten RV -um dort Ihre offene Frage klären zu lassen- ist der Richtige.

Hilfsweise würde ich auch versuchen beim Arbeitgeber Informationen zu bekommen. Oftmal wissen die Arbeitgeber (oder die Mitarbeiter/-innen der Lohn-/Gehaltsstelle) zu diesem Thema eine ganze Menge.

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3 Antworten

siegmuelam 28.03.2014 | 20:28
Vielen Dank für die Antworten. Ja, mit VWL meine ich die "Vermögenswirksamen Leistungen". Nun ist es aber so, dass meine Tochter keine betriebliche Altersversorgung hat, sondern eine private Rentenversicherung. Meine Frage ist, ob man die VWL auch für eine bereits bestehende private RV verwenden kann. Ich werde, wie vom Experten vorgeschlagen, die private RV kontaktieren. Per Google habe ich keine eindeutige Antwort gefunden.
siegmuelam 31.03.2014 | 10:15
Hallo Experte, der Versicherungsverterteter (von meiner Bank) hat mir heute morgen gesagt, dass man für diesen bestehenden Vertrag keine VWL anlegen kann. Das liegt an den damals (2004) beim Abschluß vorliegenden Bedingungen. Natülich hat er Alterntiven anzubieten.... Damit ist für mich Sache geklärt. Vielen Dank nochmal fü die guten Antworten auf meine Frage. Gruß siegmuel
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