hierbei handelt es sich um eine rein arbeitsrechtliche Frage, die wir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten können.[/quote]
*hüstel
es geht vorrangig um _Hinzuverdienst_ - entsteht der etwa aus Altersversorgungseinkünften/welcher Art auch immer, oder geht es etwa um Verdienst aus abhängiger/selbständiger Tätigkeit???
Gleich, ob hier ATZ der Hintergrund ist, ist das kein HINZUVERDIENST ...ist daher/auch bei ATZ, kein Thema. Für die GKV schon, fürs FA erst recht.
So'n Hauch von HinzuVERDIENST-Ahnung (gerade auch mit ATZ-Verbindung, hey: Störfall sag ich/die DRV, nur) könnte im Beratungsgeschäft für die Versicherten sicher nicht schaden - bevor sie über 17 weitere Verweisungsbehörden dann die richtige Antwort erhalten ...oder fragen gleich beim örtlichen Versicherungsamt nach = niemals die 'dumme' Foren-DRV ...sorry *g
Gruß
w.[/quote]
Ausnahmsweise finde auch ich diesmal den Beitrag von W°lfgang wenig zielführend bzw. eher verwirrend. Liegt vielleicht daran, dass 'er' viel weiß und voraussetzt, die Fragesteller wissen es auch.
Was also soll 'RalfS' beim örtlichen Versicherungsamt? Dort den ATZ-Vertrag angucken und feststellen lassen, es gibt keine Zusatzvereinbarung was passiert, wenn eine Altersversorgung - z.B. ruhend gestellte Direktversicherung, die eigentlich mal als Rentenzahlung geplant aber dann frühzeitig doch als 'Kapitalauszahlung' (ob einmal oder in Raten) ausbezahlt wird, im Sinne des ATZ-Vertrages 'nicht erlaubt ist'?
Und dort dann nur zu hören 'Dies ist kein Störfall im Sinne des §23 SGB VI' (weiß W°lfgang, und setzt voraus, dass die Fragesteller das auch wissen....).
Kann aber in der ATZ-Vereinbarung geregelt sein. "Wenn Sie einen ruhenden Altersversorgungsvertrag aus alten Arbeitsverhältnissen vorzeitig auflösen, dann..."
Also Arbeitsrecht.
Und ansonsten geht es den Arbeitgeber nix an ob ich während der ATZ erbe, irgendwelche Verträge auflöse und mir die Beiträge auszahlen lasse oder womit auch immer mir die Freistellungsphase vertreibe.
Bis auf das, was im ATZ-Vertrag steht. z.B. 'dem Arbeitnehmer ist erlaubt, einen Minijob auszuüben. Darüber hinausgehende Beschäftigungen haben zur Folge, dass...' = Arbeitsrecht.
Oder 'sollte der Arbeitnehmer von einer anderen Seite eine Betriebsrente erhalten, dann..." = Arbeitsrecht.
Und bis auf die 'Störfälle'.
@RalfS: i.S. des §23 SGB VI ist es m.W. kein 'Störfall'
Sie müssten dies also mit Ihrem Arbeitgeber klären, wenn es in Ihrem ATZ-Vertrag gesonderte Vereinbarungen gibt.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/gra_sgb004_p_0023b.html#doc1576204bodyText10