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Während AU, Antrag auf med. Reha

von Juma08.07.2010 | 13:12
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seid März im Krankenstand, bekomme Krankengeld von meiner KK. Ich bin gerade dabei, eine med. Rehamaßnahme zu beantrage, Kostenträger ist seitens der KK auf geklärt --> RV. Nun stellt sich die Frage, wenn der Rehaantrag raus ist, was ist dann wenn ich zwischenzeitlch anfangen sollte zu arbeiten? Wird der Rehaantrag zurück gestellt? Ich meine es wäre u.U. doof, wenn ich in der Probezeit (beim neuem Job) nach 2 Wochen erstmal zur Reha fahre. Ich möchte es mir der RV auch nicht verspielen...:-) VlG und danke für die Antwort.

8 Antworten

Useram 08.07.2010 | 13:36
Sollte die Reha bewilligt werden, haben Sie normalerweise 6 Monate (stationär) oder 3 Monate (ambulant) Zeit die Reha anzutreten bzw. die Kostenzusage ist solange gültig. Unter Umständen ist es auch möglich, diese Frist nochmals zu verlängern.
Öhaam 08.07.2010 | 13:38
Ihr Reha-Antrag wurde von der KK zur RV abgeschoben - Entscheidung darüber, ob eine Reha bewilligt wird liegt demnach noch nicht vor! Sie sind aktuell AU mit Bezug von Krankengeld - auch klar. Vmtl. hat die KK Sie zum Reha-Antrag aufgefordert?! Ihr behandelnder Arzt stellt regelmäßig AU fest - wie sieht der die Chance, dass Sie kurzfristig wieder arbeitsfähig sind? Neuer Job? Was ist mit dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis? Sind Sie wirklich in der Lage kurzfristig eine neue Voll-Beschäftigung aufzunehmen? Dann wird die Reha mangels Bedarf sehr wahrscheinlich versagt! Entweder verkennen Sie Ihr tatsächliche Situation oder aber Sie bereiten gerade zwei, drei Bälle für blitzsaubere Eigentore vor!
Jumaam 08.07.2010 | 14:46
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Trotzdem wurde meine Frage damit noch nicht beantwortet :-( Was ist, wenn ich einen postiven Reha Bescheid bekomme und ich in einem Arbeitsverhältnis bin?? Ist ein verschieben möglich? LG
Öhaam 08.07.2010 | 14:28
Sie sind vmtl. ein jüngerer Mensch, der gerne seine Krankheit überwinden und wieder in ein regelmäßiges Beschäftigungsverhältnis von wirtschaftlichem Wert kommen möchte - gut so! Nur, wie groß ist die Chance, dass Sie innerhalb der nächsten paar Wochen Ihren neuen Job angeboten bekommen? M.E. beziehen Sie im Moment Krankengeld, weil Sie AU SIND und nicht, weil Sie 'auf krank machen', richtig?! Also macht es doch Sinn, erst die Gesundheit soweit wie möglich wieder herzustellen (Ruhezustand mit Bezug KG bzw. Reha mit ÜG) um anschließend so fit zu sein, dass eine Meldung bei der Arbeitsagentur bzw. ein Einstieg in den Arbeitsmarkt wieder möglich und auf absehbare Zeit sinnvoll ist. Sollte eine teilweise-EM im Rahmen der Reha festgestellt werden, dann können Sie noch immer gezielt nach einer Teilzeitbeschäftigung suchen, oder? Mit den möglichen Eigentoren meinte ich eigentlich die Überschwänglichkeit bzgl. einer Beschäftigung, womit evtl. mehr kaputt gemacht wird, als sein muss. Eine positive Einstellung zu Einkommen aus eigener Hände Arbeit werde ich sicherlich nicht verkennen!
-am 08.07.2010 | 15:37
Sollten medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation bereits bewilligt worden sein, wird der zuständige Rentenversicherungsträger nach Ihren Schilderungen prüfen, ob die gemachte Kostenzusage (grundsätzlich sechs Monate) weiterhin ihre Gültigkeit hat und nur der Aufnahmetermin in die Reha- Einrichtung verschoben wird. Ansonsten muss zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Reha- Antrag gestellt werden.
Waehrend AU, Antrag auf med. Rehaam 09.07.2010 | 00:46
Oeha.......oha!!! gute Beitraege!
leoam 09.07.2010 | 00:50
Sorry, der letzte Beitrag ist natuerlich nicht von Oeha...
Jumaam 08.07.2010 | 14:07
Zitat von Öha anzeigenausblenden
Hallo Was für Bälle bitte denn? Das ist richtig, einen Bescheid liegt noch nicht vor, da der Antrag erst vor ein paar Tagen an RV gegangen ist. Nein, meine KK hat mich nicht zur Reha aufgefordert, sie sind aber auch nicht abgeneigt… Es besteht keins mehr! Da ich damals in der Probezeit noch AU geworden bin und nicht aus der Arbeitslosigkeit. Die Chance steht gut, eine Teilzeitstelle zu machen gut, später sogar mehr…nur wie gesagt, die vorherige Stelle war Vollzeit mir sehr vielen Überstunden und diese kann ich nicht machen, bin daher AU geworden und ruhe mich natürlich darauf nicht aus, denn ich möchte wieder arbeiten und dazu soll ja eine Reha ihr positives beisteuern… Also gehen wir mal davon aus…hätte/ wäre/ wenn… Ich bin ab dem 1.8. in Teilzeit wieder am arbeiten (was ich heute und hier nicht weiß), dann wird die Reha mangels Bedarf versagt? Kann man sie nicht um ein paar Monate nach hinten verschieben? Wie lt. Auskunft meiner KK. Ich möchte eigentlich in meiner RV Akte im PC keinen negativen Eintrag, wer weiß was in ein paar Jahren ist…
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