Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

während eu-antrag weiterhin krankschreibung nötig?

von mistermister19.05.2009 | 20:34
2376 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
guten tag. ich werde in 1 monat von der kasse ausgesteuert. reha, wiedereingliederung habe ich erfolglos gemacht. ich möchte einen antrag auf eu-rente stellen. da mir 12 monate alg1 zustehen, gehe ich wohl nahtlos in alg1 über. aber: muß mich mein arzt weiterhin krankschreiben? ich habe mein arbeitsverhältnis per attest vom arzt bei meinem arbeitgeber fristgerecht gekündigt, und beim amt arbeitslos gemeldet. nun frag ich mich, ob ich mich weiterhin vom arzt krankschreiben lassen muß, oder ob das attest ausreicht? danke mrmr

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mistermister,

zur Klärung des Verfahrens bezüglich einer Krankmeldung während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit

in Verbindung.

3 Antworten

Corlettoam 20.05.2009 | 08:35
Sie brauchen bei der AfA keine Krankschreibung einreichen. In ihrem Falle wird und muss der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet werden. Bei ALG I Antragstellung im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung wird der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit ihre Arbeitsfähigkeit - im Sinne der AfA - in jedem Falle prüfen und dann entscheiden, ob Sie ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung bekommen oder das " normale " ALG I. Dies geschieht aber - in der Regel - rein papiermässig anhand ihrer bereits vorliegenden ärztlichen Unterlagen/Rehaberichte etc. Ob die Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses richtig war, lässt sich jedoch zumindest bezweifeln. Aber das ist ja ein anderes Thema und jetzt nicht mehr rückgängig zu machen.
mrmram 20.05.2009 | 12:50
hallo corletto! bitte erklär mir doch kurz den unterschied zwischen "normalen ALG1" und ALG während der Nahtlosigkeitsregelung! Die ist doch gleich hoch? oder??? danke mrrm
Corlettoam 20.05.2009 | 14:41
Klar ist die Höhe des ALG I gleich. Insofern ist es eigentlich egal, ABER : Bei dem " normalen " ALG I also nach § 117 SGB müssen Sie : 1. arbeitsfähig im Sinne der Agentur für Arbeit sein ( also mind. 15 Stunden pro Woche - das prüft deren ärztlicher Dienst ) 2. sich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen 3. müssen Sie sich selbst bewerben und damit Eigeninitiative zur Erlangung eines Arbeitsplatzes nachweisen 4. werden Sie auch aktiv seitens der Agentur vermittelt und müssen auch event. dann Vorstellungsgespräche etc. pp führen. Sie werden also behandelt wie ein ganz normaler - völlig gesunder ! -ALG Empfänger und mit allen Pflichten. Bei ALG I nach § 125 ( also der Nahtlosigkeit ) entfällt dies alles und Sie werden bis zum Entscheid ueber ihren EM-Antrag quasi als " Karteilleiche " seitens der AfA behandelt. Sie müssen dann lediglich alle paar Monate ( bei mir waren es alle 3 Monate ) mal bei der Agentur zu einem Gesprächstermin erscheinen. Im Grunde werde Sie aber die ganze Laufzeit des Rentenantrages in Ruhe gelassen. Die Zuerkennung des ALG I nach § 125 ( Nahtlosigkeit ) ist aber an diverse Voraussetzungen gebunden und nicht nur an die Aussteuerung aus der Krankenkasse - wie viele meinen. Darum ist es nicht so ganz einfach , das ALG nach dem § 125 auch zu bekommen...Wenn nur eine der Bedingungen dafür nicht erfüllt ist, wird man es nicht bekommen. Nach welchem Paragraphen dann letzlich ALG I gezahlt wird, entscheidet also die AfA nach einer sehr eingehenden Prüfung , ob und in inweit alle erforderlichen Bedingungen für § 117 oder dem § 125 erfüllt sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026