Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Während Krankengeldbezug Aufforderung mediznische Reha zu beantragen

von hessenboy19.10.2015 | 19:38
1730 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich befinde mich gerade im Krankengeldbezug. Vor 1 1/2 Wochen bekam ich die Einladung vom MDK, das ich mich persönlich dort zur Begutachtung vorstellen zu habe. Ich habe mich schon etwas im Netz belesen, was jetzt der MDK so alles als "Gutachtenergebnis" feststellen bzw. welche weiteren therapeutische Maßnahmen sinnvoll wären. Der MDK kann ja nun der Krankenkasse sagen, das ich eine med. Reha machen sollte. Die Krankenkasse kann mich ja dann dazu auffordern. Diesen Antrag kann ich dann ja über die Krankenkasse an die DRV (bin noch im Erwerbsleben) senden lassen. Fülle ich diesen Antrag zur med. Reha dann alleine aus und schicke diesen dann zur Krankenkasse oder füllt diesen Antrag dann wieder mein behandelner Arzt aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hessenboy,

warten Sie erstmal ab, was bei der Untersuchung beim MDK festgestellt wird. Wenn die Krankenkasse Sie dann nach § 51 SGB V auffordern sollte einen Antrag zu stellen, so sollten Sie diesem nachkommen, da ansonsten die Krankengeldzahlung nach einer Frist von 10 Wochen eingetsellt werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 19.10.2015 | 19:55
Zitat von hessenboy anzeigenausblenden
Hallo hessenboy, zunächst warten Sie ab, was auf Sie zukommt :-) Und dann - sollte es so kommen/Reha-Aufforderung der KK - gönnen Sie sich alle Zeit der Welt, um die 10-Wochen-Frist für die Antragstellung auszunutzen. In der 10. Woche vereinbaren Sie einen Termin für den Reha-Antrag in der nächsten Beratungsstelle (kann auch hintendran erst Heiligabend sein), lassen sich die formelle Antragstellung bestätigen/legen die der KK vor und Sie haben ein paar Monate im Hinblick auf das wahrscheinlich höhere Krankengeld gewonnen. Fristen sind dazu da, die 'einzuhalten' ;-) Nervt die KK vorher bereits am Telefon - einfach auflegen oder besser: "ich zeichne jetzt das Gespräch auf, würden sie/KK nochmal wiederholen, welche Rechte ich habe und das schriftlich ergänzen!" Und nein, der Arzt macht nur den Befundbericht – die 120 Seiten des eigentlichen Antrags, macht die Beratungsstelle. Gruß w.
hessenboyam 20.10.2015 | 05:37
Es sollen weitere therapeutische Maßnahmen vom MDK geprüft werden..., sagt der Brief von der KK. Ich denke die KK möchte den Ball an die DRV spielen, um aus der Krankengeldzahlung zu kommen. Ich glaube auch was, wie und wann bei mir "gemacht" werdn soll, das zieht sich bei mir noch hin. Hat jemand Erfahrung wie lange der MDK in etwa braucht um nach der Untersuchung ein GA zu erstellen!?
Rehaam 20.10.2015 | 08:00
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Fülle ich diesen Antrag zur med. Reha dann alleine aus und schicke diesen dann zur Krankenkasse oder füllt diesen Antrag dann wieder mein behandelner Arzt aus?
Hallo hessenboy, zunächst warten Sie ab, was auf Sie zukommt :-) Und dann - sollte es so kommen/Reha-Aufforderung der KK - gönnen Sie sich alle Zeit der Welt, um die 10-Wochen-Frist für die Antragstellung auszunutzen. In der 10. Woche vereinbaren Sie einen Termin für den Reha-Antrag in der nächsten Beratungsstelle (kann auch hintendran erst Heiligabend sein), lassen sich die formelle Antragstellung bestätigen/legen die der KK vor und Sie haben ein paar Monate im Hinblick auf das wahrscheinlich höhere Krankengeld gewonnen. Fristen sind dazu da, die 'einzuhalten' ;-) Nervt die KK vorher bereits am Telefon - einfach auflegen oder besser: "ich zeichne jetzt das Gespräch auf, würden sie/KK nochmal wiederholen, welche Rechte ich habe und das schriftlich ergänzen!" Und nein, der Arzt macht nur den Befundbericht – die 120 Seiten des eigentlichen Antrags, macht die Beratungsstelle. Gruß w.
Und deshalb werden für die, die nie Krank sind die Krankenkassenbeiträge erhöht. Entweder man möchte Gesund werden und geht zur Reha oder man lebt eben mit den Konsequenzen der Krankenkasse. Ein Reha-Antrag hat genau 12 Seiten. Das sollten sie als Allwissender eigtl. wissen.
hessenboyam 20.10.2015 | 12:20
Na sicher werde ich der Aufforderung nachkommen und den Antrag zur Reha stellen, wenn ich das machen soll. Warum sagen immer "alle" das ich die Frist von 10 Wochen voll auskosten sollte? Nur wie, falls eine Aufforderung der KK zur Reha kommen sollte, die DRV drauf reagiert bleibt abzuwarten. Seit 2011 bin ich erkrankt, habe zwischendurch aber immer mal wieder gearbeitet. 2011 die erste OP. 2012 dann die Reha (arbeitsfähig entlassen). 2012 erneute OP und im Anschluss eine AHB (arbeitsunfähig mit Widereingliederung entlassen). 2013 wieder eine Reha, ohne vorherige OP, mit Widerspruch erlangt (arbeitsunfähig mit Widereingliederung entlassen). 2015 wieder eine OP dann die AHB (arbeitunfähig ohne Widereingliederung entlassen). Da hätte sowieso für eine erneute Reha, so denke ich jetzt einmal, keinen Erfolg auf Genehmigung. Die letzte war ja erst in diesem Jahr. Vielleicht schlägt die KK ja auch eine berufliche Reha vor? Leider habe ich den aktuellen Rehabericht aus 2015 noch nicht vorliegen. Den möchte der MDK auch haben, die Einwilligung habe ich gegeben (vielleicht war das ein Fehler?). Die ganzen OP's beruhen bei mir auf einer komplexen Lungenerkrankung. Wurde bereits an beiden Lungen operiert.
W*lfgangam 20.10.2015 | 20:30
Zitat von hessenboy anzeigenausblenden
...weil ich/alle davon ausgehen, dass das Krankengeld höher ist, als eine ggf. folgende EM-Rente. Und warum sollten Sie dann das Verfahren beschleunigen, um möglichst schnell finanziell schlechter zu stehen? Würde ein KK-Mitarbeiter in der Situation nicht anders machen - nur, kennt der Vorschriften und Fristen ;-) > Nur wie, falls eine Aufforderung der KK zur Reha kommen sollte, die DRV drauf reagiert bleibt abzuwarten. Wie? ...die werten turnusmäßig den Antrag aus, bewilligen / lehnen ab / oder schicken Sie gleich ohne Rückfrage in die EM-Rente. > Reha: Ein Reha-Antrag hat genau 12 Seiten. Ich bezog mich bereits auf den EM-Antrag (sorry, wurde nicht deutlich), der Reha-Antrag ist was für Mädchen ...okay, der EM-Antrag für 'große' Mädchen - und wenn noch einige Anlagen erforderlich sind, dann kommt endlich Spaß auf ;-) Gruß w.
hessenboyam 21.10.2015 | 09:16
Erst einmal warte ich ab zu welchem Ergebnis der MDK kommt. Habe ja noch nicht einmal, wie bereits geschrieben, den Rehabericht vorliegen. Vielleicht erübrigt sich das ganze mit dem MDK ja mehr oder weniger, wenn die DRV schon Maßnahmen einleitet. Das ungewisse macht mich halt etwas nervös und unsicher. Die DRV hatte mir damals, auf meinen Antrag hin eine berufliche Reha abgelehnt. Die DRV meinte ich sei noch für meinen Beruf soweit fit, das Ende vom Lied war das ich jetzt wieder AU bin. Bin Krankenpfleger von Beruf, an diesem kann ich doch aufbauen, wenn die DRV eine berufliche Reha bewilligt. Ich will ja keine Umschulung, ich dachte da an Aufbau- bzw. Weitervildungskurse in meinem alten Beruf. Das entscheidet ja leider alles die DRV, ein Mitspracherecht gibt es ja wohl nicht!?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026