Hallo hessenboy,
warten Sie erstmal ab, was bei der Untersuchung beim MDK festgestellt wird. Wenn die Krankenkasse Sie dann nach § 51 SGB V auffordern sollte einen Antrag zu stellen, so sollten Sie diesem nachkommen, da ansonsten die Krankengeldzahlung nach einer Frist von 10 Wochen eingetsellt werden kann.