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Experten-Antwort

Während Widerspruchsverfahren weiter ALG II?

von SunnySmile31.01.2012 | 15:03
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6 Antworten

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Hallo erstmal. Ich bin momentan total verzweifelt. Ich bekomme schon seit längerem ALG II. Hatte vor einigen Monaten Erwerbsminderungsrente beantragt, weil es gesundheitlich nicht mehr geht. Nun habe ich Bescheid bekommen: Die Rente ist abgelehnt. Angeblich könne ich 6 Stunden und mehr arbeiten. Wie sieht das jetzt aus wenn ich Widerspruch einlege? Bekomme ich weiter ALG II oder kann mir das Amt Probleme machen und mich vermitteln? Bin weiterhin krank geschrieben. Habe Angst, dass der Widerspruch auch abgeschmettert wird. Dann müsste ich klagen. Bekommt man während dem Klageverfahren auch weiterhin ALG II? Kann ich mir nämlich kaum vorstellen, dass das Amt so lange zahlen wird. So ein Klageverfahren kann sich ja über mehrere Jahre hinziehen :-(

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen der Vorredner/Vorschreiber kann ich mich nur anschließen.

idR wird das AloGeld II weiter gezahlt wenn der Rechtsweg gegen eine Rentenablehnung beschritten wird.

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5 Antworten

???am 31.01.2012 | 15:19
Für ALG II gibt es grundsätzlich mal keine zeitliche Begrenzung (von 65. Lebensjahr + x Monate mal abgesehen). Ihr JobCenter wird also weiterhin zahlen. Sollte Ihnen Ihr JobCenter eine Arbeit vermitteln, probieren Sie doch einfach aus, ob Sie es packen. Falls ja, freuen Sie sich. Falls nein, lassen Sie sich von Ihrem Arzt krankschreiben und bescheinigen, dass Sie durch diese Tätigkeit Ihre eh schon angegriffene Erwerbsfähigkeit weiter gefährden. So können Sie auch vor dem Gericht dann beweisen, dass Sie sich ja bemühen, aber leider nicht können.
Bumblebeeam 31.01.2012 | 19:36
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Ja in der Regel Stimmt das so. Allerdings wurde mein LTA mit einer Total unsinigen begründung abgehlehnt. Ich legte ein unbegründeten wiederspruch ein. Eine Begründung wollte ich nachreichen sobald mir die massgeblichen unterlagen die zur Ablehnung führten vorliegen. Die Unterlagen habe ich nie Erhalten aber komischerweisse sollte ich denen Ärztliche unterlagen nachreichen die sie aber schonlängst hätten einfordern müssen alle meine Ärzte hatte ich von der Schweigepflicht befreit wäre also der DRV möglich gewesen. Auch einen Gutachter sah ich erst im Wiederspruchsverfahren. Mein Antrag wurde dan voll bewilligt. Onhe das ich den Wiederspruch begründet habe. Diese erfahrung zeigte mir das Fehler überall vorkomme und ein wiederspruch immer lohnt.
Annaam 31.01.2012 | 18:40
Widerspruchsverfahren dürfte allerdings nur Erfolg versprechend sein, wenn Sie neue Befunde/Berichte/Argumente IhrerÄrzte einbringen. Sonst würde ich Reha beantragen. Entweder bessert sich Ihr Zustand dort oder die Ärzte dort bescheinigen gleich, dass es nicht mehr geht. Zu ALG II s. obiger Beitrag.
W*lfgangam 31.01.2012 | 20:58
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Hallo ???, siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html Danach sind - bis auf wenige Altfälle noch/so genannte 58er-Regelungen - die Leistungen bis 63 begrenzt, wenn dann schon eine Altersrente an langjährig Versicherte möglich ist (35 Versicherungsjahre Voraussetzung), oder auch Jahrgänge U52 noch Rentenfähig sind. Wenn diese Renten dann nicht möglich sind, haben Sie Recht - ALG 2 bis 65 + xx. > SunnySmile: Wie sieht das jetzt aus wenn ich Widerspruch einlege? Bekomme ich weiter ALG II oder kann mir das Amt Probleme machen Ja, eigentlich hält das Jobcenter während Widerspruch/Klage still (und hofft auf eine frühere Rente und Leistungseinstellung oder Schubs in die Grundsicherung/Sozialamt) und kann gar nichts machen, so lange die Krankmeldung läuft Krämers ...soll heißen, versuchen Sie den Rechtsweg, oft aber aussichtslos, da es für EM/Rente einfach nicht reicht. Gruß w.
W*lfgangam 31.01.2012 | 22:39
>läuft Krämers ...soll heißen Korrektur: ...läuft. Siehe >Krämers ... Manchmal verbuxseln sich die Worte ;-) Gruß w.
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