Hallo Simon,
bei der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug handelt es sich um eine beitragsfreie Anrechnungszeit. Es entsteht Ihnen somit keine Lücke im Versicherungsverlauf. Ob es sinnvoll ist bei einer Abmeldung bei der Agentur für Arbeit, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, läßt sich hier im Forum nicht klären. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.