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Wahrheitspflicht?

von Jupiter18.12.2010 | 17:57
1748 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Dies ist die Ergänzung zu einer vorherigen Frage. Ist ein Versicherter verpflichtet, Irrtümer in einer Leistungsbeurteilung des ärztlichen Gutachters schriftlich zu melden? Und falls ja, wo? Konkret: Wenn die Feststellung einer vollen Erwerbsminderung nach Aktenlage offensichtlich nicht korrekt ist, weil der Versicherte zu diesem Zeitpunkt in einer „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“ in Vollzeit tätig war/ist, müsste das nicht einer öffentlichen Stelle gemeldet werden? Auf telefonischen Hinweis war weder das Arbeitsamt interessiert: „Wecken Sie bloß keine schlafenden Hunde, das gibt nur Ärger. Seien Sie doch froh, dass Sie nicht mehr arbeiten müssen“… noch die Rentenversicherung: „ Sie haben es mir ja nun mitgeteilt, wir können aber nicht jeden Einzelfall nachprüfen“…. noch das Grundsicherungsamt: „Wenn das so entschieden worden ist, dann ist das so.“ Das aber alles nur mündlich. Könnte der Versicherte nicht später Probleme bekommen, da seine Hinweise auf diesen Fehler nicht schriftlich dokumentiert worden sind?

2 Antworten

Schadeam 18.12.2010 | 22:12
Dieses induviduelle Problem werden Sie übers Forum nicht gelöst bekommen, da können Sie noch so oft posten. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, müssen Sie versuchen die vorhandenen Verwaltungsakte, die von DRV, Grundsicherung, Arbeitsamt, etc. erteilt werden oder erteilt worden sind per Widerspruch oder Klage anzufechten, sofern dies noch möglich ist.
Muttermariaam 19.12.2010 | 17:22
Wenn Sie noch 6 Stunden täglich arbeiten können, sind Sie rechtlich nicht erwerbsunfähig. Man will Sie wohl in die Frührente abschieben. So fallen Sie sogar rückwirkend aus der Statistik, das ist doch genial. Freilich würden einige Arge Kunden darüber ganz froh sein. Es könnte sogar ein, dass Ihr SB geglaubt hat, in Ihrem Interesse zu handeln. Wenn er jetzt kapiert hat, dass dem nicht so ist, kann er nicht mehr problemlos zurück.Theoretisch könnte man Ihnen wohl schon irgendwann einen Strick daraus drehen. Falls das Ding herauskommt. Widerspruch gegen medizinische Gutachten ist nicht möglich, gegen Verwaltungsakte schon. Das hat aber wohl keine aufschiebende Wirkung. Sie kommen dadurch nicht zurück in die Arbeitsvermittlung. Wenn Ihr regionaler Leistungsträger die Bearbeitung verzögert, informieren Sie formlos die zentrale Bundesarbeitsagentur in Nürnberg von Ihrem Fall. Es muss wohl geprüft werden, ob das Jobcenter oder der Gutachter die Sache ausgeheckt hat. Ihr Gutachter hat wahrscheinlich ganz bewusst vom SB mangelhafte Infos bekommen, vielleicht sogar Fehlinformationen, wie der Kunde ist schwer krank, reine Formsache. Andersherum passiert das öfter.
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