Hallo Frau Waben,
diese Frage hat mit einem Status als Asylbewerber erstmal nichts zu tun. Die Hinterbleibenrente würde aus Ihrem Versicherungskonto gewährt werden. Wenn Sie also die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen kommt es dem Grunde nach zur Zahlung einer Witwerrente/Waisenrente. Die Berechnung wird ebenfalls anhand der von Ihnen zurückgelegten versicherungsrechtlichen Zeiten aus Ihrem Versicherungskonto durchgeführt.