Hallo Petra,
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wird eine Waisenrente auch gezahlt, wenn sich die Waise in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt.
Sofern dies bei Ihrer Tochter der Fall ist, sollten Sie einen entsprechenden Nachweis an den zuständigen Rentenversicherungstäger senden, damit die Waisenrente weitergezahlt werden kann.