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Waisenrente

von Fragestellender08.03.2010 | 07:24
1686 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, bin schwerstbehindert seit Kindheit und nicht in der Lage, mich selbst zu unterhalten. Meine EU Rente beträgt 240.--Euro. Da ich schon seit Kindheit (seit 1965) Halbwaise bin, wurde mir geraten, eine Halbwaisenrente zu beantragen. Jetzt habe ich gelesen, dass diese Halbwaisenrente nur bis zum 27. Lj. gezahlt wird, andere wiederum schreiben, dass sie bei Behinderung immer gewährt wird, wenn die Behinderung schon als Kind vorlag. Was ist denn jetzt richtig? Lohnt es sich, einen Antrag zu stellen? DANKE

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.03.2010 | 14:50

Leider ist es in § 48 Abs. 4 nr. 2d SGB VI so geregelt.

Moderatoren-Antwortam 09.03.2010 | 12:17

Dem Beitrag von "Wolfgang" wird zugestimmt.

3 Antworten

Batrixam 08.03.2010 | 09:01
Waisenrente kann max. bis zum 27.Lebensjahr gezahlt werden! MfG, Batrix
Fragestellenderam 08.03.2010 | 19:44
Hallo, tut mir leid, dass ich nachfrage?! § 304 SGV VI sagt für Altfälle etwas anderes. Was stimmt jetzt ???
Wolfgangam 08.03.2010 | 20:11
Hallo Fragesteller, das sind Altfälle SAARLAND. Zitat: "Nach dem im Saarland vor dem 01.01.1957 geltenden Recht konnten Waisenrenten wegen Gebrechlichkeit über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, solange die Waise aufgrund der Gebrechlichkeit außerstande war, sich selbst zu unterhalten. Durch § 304 SGB 6 >>>>(SGB 6 § 304 G0) ist der Besitzschutz für die im früheren Saarland begründeten Ansprüche auf Waisenrente wegen Gebrechlichkeit weiterhin gewährleistet. Danach können diese Waisenrenten wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen auch über das 27. Lebensjahr hinaus (...) Nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
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