Sehr geehrte Frau Kristin,
wichtig wäre zusätzlich zu wissen, wie lang Ihre Waisenrente bereits nicht mehr gezahlt wurde. Ggf. muss die Rente nicht vollständig neu, sondern nur eine Weiterzahlung beantragt werden. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, wäre es ggf. hilfreich, Sie würden sich kurz mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen , z.B. telefonisch oder auch per E-Mail (unter Angabe der entsprechenden Versicherungsnummer)!
Sofern die Rente neu beantragt werden muss, sind die Formulare R 500, R 610, R 660, R 810 von Ihnen auszufüllen!
Ebenfalls auf der von bekiss bereits benannten Internet-Seite, unter der Rubrik „International“ finden Sie das Formular R 851, für die Mitteilung Ihrer Bankverbindung, sofern die Rente nicht auf ein deutsches Konto gezahlt werden soll.
Zusätzlich legen Sie bitte dem Antrag einen Nachweis über Ihr Studium (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) sowie einen Nachweis über ggf. vorhandenen Einkünfte aus einer Tätigkeit, sofern diese vorliegt, bei.
Mit freundlichem Gruß