Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre Bekannte Anspruch auf Waisenrente aus Ungarn hat, ist mir nicht bekannt. Sie sollte eine solche Rente beim ungarischen Rententräger beantragen. Sollte eine Rente bewilligt werden, muß der Rentenbescheid dem deutschen Rententräger vorgelegt werden, damit dieser dann eine Art "Gesamtrente" feststellen kann.