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Waisenrente bei Suizid

von Frage15.05.2018 | 13:16
2096 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bekommt ein Kind auch Waisenrente, wenn ein Elternteil sich selbst getötet hat? Gibt es Beitragszeiten o.ä. zu beachten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte/r Leser/in,

wir kennen nicht den Grund Ihrer Anfrage. Sollten Ihre Gedanken darum kreisen sich das Leben zu nehmen, sprechen Sie bitte mit anderen Menschen. Solche Gespräche sind auch anonym möglich:

Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 0800/111 0 111 und 0800 / 111 0 222 (der Anruf ist kostenfrei und taucht nicht auf der Telefonrechnug auf). Die Organisation bietet auch Beratungen in Form von Chats und per Mail an (siehe www.telefonseelsorge.de)

Auch unser Team steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung (siehe unter "Kontakt" ganz oben auf ihre-vorsorge.de).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Admin

2 Antworten

-am 15.05.2018 | 13:44
Hallo, Anspruch auf Waisenrente besteht auch bei Suizid eines Elternteils. Für den Anspruch auf Waisenrente muss der verstorbene Elternteil grundsätzlich die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten (oder Ersatzzeiten) erfüllt haben. Ausnahmsweise kann die Wartezeit auch mit weniger als 5 Jahren Beitragszeit erfüllt sein, wenn der Tod innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 1 Jahr mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung vorliegt. Bei den zu berücksichtigenden Beitragszeiten gibt es im Übrigen keine Besonderheiten; Beitragszeiten können bis zum Tod des verstorbenen Elternteils bei der Waisenrente berücksichtigt werden.
chiam 15.05.2018 | 15:09
Betroffene von Depressionen können sich rund um die Uhr und anonym bei der Telefon-Seelsorge beraten lassen: 0800-1110111 oder 0800-1110222 (kostenfrei) http://www.telefonseelsorge.de/
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