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Waisenrente: Job in den Ferien

von Tom05.05.2018 | 17:28
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3 Antworten

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Hallo, Ich studiere und beziehe Halbwaisenrente. Neben dem Studium habe ich einen Werkstudentenjob (16h wöchentlich). In den Semesterferien habe ich jedoch auch oft mehr als 16h wöchentlich gearbeitet, oftmals in Vollzeit. Nun zu meiner Frage: ich weiß, dass man nur für die Waisenrente berechtigt ist, wenn die Ausbildung/Schule mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein Job, den man nebenher ausführt. Gilt diese Regelung auch für die Semesterferien? Da ich in diesen, wie eben geschildert, oftmals auch 40h wöchentlich gearbeitet habe (und ich mit meinen Uni-Aufgaben in den Ferien zeitlich darunter lag, der Job zeitlich also mehr in Anspruch nahm) frage ich mich, ob ich in dieser Zeit überhaupt Waisenrente hätte erhalten dürfen? Ich erinnere mich daran, einmal mit einer Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung gesprochen zu haben, jedoch hat sie mir nur gesagt dass es die Anrechnung von meinen Einkünften nicht mehr gibt und es daher in Ordnung sein sollte...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gemäß § 48 Abs. 4 S.2 SGB VI liegt eine waisenrentenberechtigende Schul- oder Berufsausbildung, sowie Studium nur dann vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

Nimmt die Ausbildung im Sinne des Absatzes 4 die Waise wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden in Anspruch, steht die gleichzeitige Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit einem Anspruch auf Waisenrente nicht entgegen.

Eine Vollzeittätigkeit während der Semesterferien steht einer Waisenrentengewährung nicht entgegen.

Die Einkommensanrechnung auf Waisenrenten nach § 97 SGB VI ist ab dem 01.07.2015 weggefallen. Vermutlich war diese Rechtsänderung Grundlage der Auskunft der DRV-Mitarbeiterin.

Wegen evtl. Einschränkungen von Seiten der Universität schlagen wir Ihnen vor, sich an das Studentensekretariat zu wenden.

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2 Antworten

Tom Raideram 05.05.2018 | 19:55
Hallo Tom, ich habe die schlimmste Befürchtung für Sie. Da Sie soviel arbeiten und Sie mit Ihren Uni-Aufgaben in den Ferien zeitlich darunter liegen, werden Sie garantiert das Studium nicht erfolgreich abschließen. Grüße
W*lfgangam 05.05.2018 | 20:05
Hallo Tom, in den Semesterferien liegt üblicherweise gar keine Ausbildung als solche vor - trotzdem besteht der Waisenrentenanspruch weiter. Egal, ob Sie sich dabei die volle Kante auf Malle geben oder Arbeiten und Hinzuverdienst erzielen/der für eine Waisenrente nicht mehr von Bedeutung ist. Sollte sich die Arbeit aber während der eigentlichen Studienzeit zeitlich oberhalb der Studienzeit bewegen - also regelmäßig nebenher drüber liegen - hätten Sie ein Problem mit der Waisenrente :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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