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Waisenrente Praktikum

von Katrin03.05.2007 | 07:27
2406 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beabsichtige im September 2007 eine Schulausbildung an einer Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein 1-wöchiges Praktikum in einem Betrieb vor Aufnahme in die Schule. Nunmehr habe ich die Möglichkeit erhalten, ein zweckmäßigerweise 6-monatiges Praktikum in einem Hotel zu absolvieren. Besteht für dieses halbe Jahr auch ein Waisenrentenanspruch?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie über 18 sind und das Praktikum zur angehenden Ausbildung gehört (im Lehrplan stehend), dann erhalten Sie für dieses Praktikum ebenfalls Waisenrente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn das Halbjährige Praktikum nicht im Lehrplan enthalten ist, dann NICHT!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn es nicht zur Ausbildung gehört, wird nicht für eine Woche noch für 6 Monate Waisenrente gezahlt.

15 Antworten

Katrinam 03.05.2007 | 07:58
Das Praktikum ist Einstellungsvoraussetzung an der Berufsfachschule und steht somit nicht im Lehrplan. Erforderlich ist jedoch nur ein 1-wöchiges Praktikum. Wird Waisenrente trotzdem für die sechs Monate Praktikum gezahlt?
Katrinam 03.05.2007 | 08:16
Es kann ja nicht im Lehrplan stehen, wenn es vor Aufnahme in die Schule absolviert werden soll, um überhaupt an der Schule angenommen zu werden. Mir geht es auch hauptsächlich um die Zeiträume. Besteht denn grundsätzlich Anspruch auf Waisenrente für ein halbjähriges Praktikum, obwohl nur eine Woche erforderlich ist?
Rüdiam 03.05.2007 | 08:20
Hühnerfrikasse
PPam 03.05.2007 | 08:21
klappt eh nit
sir punker punkam 03.05.2007 | 08:20
kalppt eh net
geilhuperam 03.05.2007 | 08:22
ja man!
Prof. Dr. Wolfgang Meetham 03.05.2007 | 08:21
Ja zu der Waisenrente sage ich nur das sie sehr gut ist und es für die jugend sehr wichtig ist. lg wolfgang meeth
sir punker punkam 03.05.2007 | 08:23
gutdas ihr genau so denkt! ich zähl auf euch ;)
sir punker punkam 03.05.2007 | 08:24
jeayyyyah
my name is Dirk Diggleram 03.05.2007 | 08:23
ohhhhhhhhhhhhhhhhh^^
Tonnenschorscham 03.05.2007 | 08:24
da haben Sie volkommen recht!
dwer sürrrram 03.05.2007 | 08:26
say roger alles roger!! yeah nico mit......
dirk diggleram 03.05.2007 | 08:29
geh mal duschen jens, du stinks
???am 03.05.2007 | 08:24
Waisenrente wird nur dann für Praktikumszeiten gezahlt, wenn das Praktikum für die Ausbildung erforderlich ist. In Ihrem Fall ist eine Woche erforderlich (Aufnahmevoraussetzung). Wenn Sie 6 Monate machen wollen, mag dies vielleicht sinnvoll sein, aber es begründet keinen Anspruch auf eine Waisenrente. Tip: Sollten Sie sich für das 1-wöchige Praktikum entscheiden, legen Sie es zeitlich so, dass ein Monatsanfang hineinfällt. Sonst bekommen Sie da auch keine Waisenrente.
Heinericham 03.05.2007 | 11:27
Hallo, bei Praktikanten liegt Berufsausbildung nur vor, wenn a) die für den Beruf bzw. für einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang maßgebenden Ausbildungsbestimmungen die Praktikantentätigkeit zwingend vorschreibt oder b) die für einen anschließenden Ausbildungsgang in Aussicht genommene Ausbildungsstätte eine Vorpraktikantenzeit verlangt, wünscht oder empfiehlt. In Ihrem Fall wäre eine Woche Praktikum verlangt für die Berufsausbildung. Somit könnte theoretisch nur für diese Woche Waisenrente gezahlt werden. Da Waisenrente monatlich gezahlt werden und die Vorausssetzungen zum 01. eines Monats erfüllt sein müssen sollten Sie sich an den Rat von ??? halten. MfG
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