Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Waisenrente schützt effektiv

von ridicullös11.01.2011 | 12:14
3518 Ansichten
8 Antworten
Da kann man ja nur lachen, wenn man sich den durchschnittlichen Zahlbetrag anschaut. Man ist ja noch nicht einmal vor dem Hungertod effektiv geschützt!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.01.2011 | 13:07

Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Rente von der/dem Verstorbenen.

Experten-Antwortam 11.01.2011 | 14:33

Ich habe lediglich 10% geschrieben, da ich unterstellte, dass "ridicullös" die Höhe nicht wusste. Ich wollte auf die genaue Berechnung nicht eingehen.

6 Antworten

Czernyam 11.01.2011 | 13:35
Hallo? Der Rentenartfaktor für eine HW-Rente beträgt 0,1, aber die Rente nicht 10 % von der des Verstorbenen! Bitte beachten: Zuschläge an EP!!!
-_-am 11.01.2011 | 13:35
Sofern ein Anspruch besteht, beträgt die Höhe der Halbwaisenrente 10 Prozent, die Höhe der Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Zu den Waisenrenten wird ein Zuschlag gewährt, der sich aus den rentenrechtlichen Zeiten der beziehungsweise des verstorbenen Versicherten errechnet. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Hotzenplotzam 11.01.2011 | 15:55
Ihre Beiträge sind immer erfrischend lesenswert!
W*lfgangam 11.01.2011 | 19:32
...könnten den Überlebenswillen ab 18 auch noch zu stärken helfen ;-) Allerdings könnte dann eine Waisenrente auch wieder zur Kürzung dieser Leistungen führen. Daneben vielleicht ergänzend ne Schüppe Wohngeld oben drauf, und das Existenzminimum ist abgesichert. Nur in dem Kontext ist der Artikel dann passend - für ältere Waisen. Gruß w.
-_-am 11.01.2011 | 12:58
Offensichtlich irren Sie sich über die Funktion der Halbwaisenrente. Halbwaisenrente ersetzt nicht den Unterhalt, sondern ergänzt den zusätzlich bestehenden Unterhaltsanspruch gegen den verbleibenen Elternteil. Ende 2009 erhielten Halbwaisen im Durchschnitt eine monatliche Rente von 156 Euro, Vollwaisen im Schnitt 323 Euro monatlich ausgezahlt. Diese Durchschnittswerte schließen einen höheren Anspruch im Einzelfall nicht aus. Die Waisenrente wird außerdem zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Das Bundeskindergeldgesetz sieht seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich zusätzlich vor. Vom Hungertod ist mit damit in unserem Lande, das noch andere Sicherungssysteme hat, niemand bedroht! In Ihre Betrachtung sollten Sie vergleichend die Regelsätze unter http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II… einbeziehen, die oft Unterhaltsfunktion haben ohne dass ein weiterer Anspruch gegen einen Dritten (bei Halbwaisen den verbliebenen Elternteil) besteht!
-_-am 11.01.2011 | 15:45
Der Ursprungsbeitrag rührte wohl eher aus dem Missverständnis her, die Waisenrente allein solle zum Leben ausreichen. Der zugrunde liegende Artikel Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Ganz missverständlich darf die Auskunft durch eine gelegentlich zu Recht erfolgende Vereinfachung nicht werden. "10% der Rente der/des Verstorbenen" könnte bedeuten, dass eine Null-Rente wegen einer parallelen Unfallrente (§ 93 SGB VI) oder eine minimale Teilrente (§ 96a SGB VI) auch zu einer Null-Waisenrente oder einer sehr niedrigen Waisenrente führte, was aber nicht tatsächlich zutrifft. Das Beispiel unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… zeigt auf, dass die in Ihren Ausführungen unerwähnten Zuschlagsentgeltpunkte sogar einen überwiegenden Anteil der Höhe einer Halbwaisenrente ausmachen können (im Beispiel z. B. 38,0681 persönliche Zuschlagsentgeltpunkte von 60,3732 persönlichen Gesamtentgeltpunkten).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026