Hallo Halbwaise,
grundsätzlich kann auch bei einem Studium im Ausland der Anspruch auf eine Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres fortbestehen. User „X.“ hat Ihnen hierzu bereits den zutreffenden Link auf die entsprechenden Ausführungen in den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger genannt.
Im Zweifel sollten Sie sich vor Beginn des Auslandsstudiums nochmals individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.