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Experten-Antwort

Waisenrente und FSJ im Ausland

von SandraM09.11.2022 | 07:20
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich Sandra , bin 18 Jahre alt und bekomme seit einigen Monaten eine Waisenrente. Nächstes Jahr bin ich mit dem Abitur fertig. Im Anschluss möchte ich gerne ein staatlich gefördertes freiwilliges soziales Jahr im Ausland absolvieren. Über das Rote Kreuz habe ich bereits ein Seminar absolviert. Mein Arbeitsort, wäre ein Projekt in einem afrikanischen Krankenhaus. Für Unterkunft, Kranken- und Rentenversicherung wird bezahlt. Ein Taschengeld von ca. 200 Euro erhalte ich obendrauf. Keiner konnte mir die Frage beantworten, was mit meiner Waisenrente in dem Jahr passiert. Ruht diese ? bis zum späteren Studium ? oder wird diese weitergezahlt ? Vielen lieben Dank für ihre Mühe Sandra

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SandraM,

auch während eines freiwilligen sozialen Jahres im Ausland kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente bestehen. Voraussetzung ist unter anderen, dass es sich um einen Freiwilligendienst nach § 32 EstG handelt und der Träger des Freiwilligendienstes seinen Sitz in Deutschland hat. Ihre Angaben sind allerdings nicht ausreichend, um in diesem Forum eine Aussage treffen zu können. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an den Rentenversicherungsträger, der Ihre Waisenrente zahlt. Weitere Infos erhalten Sie auch auf folgender Seite Literatursystem - §§ 26 - 50 - § 48 SGB VI: Waisenrente (deutsche-rentenversicherung.de) Abschnitt 5.3.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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