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Experten-Antwort

Waisenrente während Studium nach abgeschlossener Ausbildung

von Jasmin16.01.2025 | 09:48
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Hallo, ich habe meine 1. Ausbildung von 2020 bis 2023 absolviert und bestanden. Jetzt habe ich 2 Jahre Vollzeit gearbeitet und möchte ein Studium beginnen um weiter Aussteigen zu können. In meiner Ausbildung habe ich die Waisenrente bekommen, würde ich diese auch bekommen, wenn ich jetzt ein Studium beginne, obwohl ich schon eine Ausbildung abgeschlossen? Wenn ja, spielt es eine Rolle wie viel Stunden ich nebenbei Arbeite? Kindergeld würde ich auch bei dem Studium bekommen, aber nur wenn ich max. 20h die Woche Arbeite. Ich würde aber 30h arbeiten also habe ich kein Anspruch auf Kindergeld. Gibt es die Regelung auch bei der Waisenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jasmin,

 

Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (der Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist nicht von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig) und darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet .

Eine anspruchsbegründende Schul- oder Berufsausbildung liegt allerdings nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert. Das gilt auch für Ausbildungen mit besonderer Ausbildungsgestaltung - zum Beispiel Abendunterricht, Teilzeitunterricht .

Näheres hierzu:

https://rvrecht-drvbh.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0048.html#doc3267078bodyText18

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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