Hallo Katja M.,
bitte stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Im Rahmen der Antragstellung wir dann geprüft, ob und inwieweit Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf bzw. Ihrer überwiegend ausgeübten Berufstätigkeit verbleiben können. Je nach Ergebnis der medizinischen Überprüfung durch den Arzt der Rentenversicherung erhalten Sie danach einen Termin beim Reha-Berater. Im Vorgriff macht eine Beratung wenig Sinn, da der Berater zuvor nicht beurteilen kann, ob Leistungen für Sie in Betracht kommen.