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Experten-Antwort

Wann Anrecht auf Beratung durch Rehafachberater?

von Katja M.02.09.2015 | 13:51
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7 Antworten

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Ich habe einen GdB von 40 % u.a. auch wegen einer psychischen Erkrankung. Meinen letzten Job habe ich aufgrund der Auswirkungen der psychischen Erkrankung verloren. Ich benötige Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes. Aus Sicht mehrerer Ärzte ist eine psychosoziale Begleitung bei einer Wiedereingliederung zwingend. Ich habe in den letzten Wochen ca. 10 mal bei der RV Mitteldeutschland einen Termin beim Rehafachberater beantragt. Diesen habe ich bis heute nicht bekommen. Jetzt sagte man mir in der Beratung bei der RV das mir ein Termin für eine Beratung nicht zusteht Eine Beratung gäbe es erst wenn ein Antrag auf LTA positiv beschieden worden ist. Auch wäre die Information auf der Homepage der DRV falsch. Es stimme eben nicht, das jeder sich beraten lassen könne. Ist das wirklich so, das die Rehafachberatungsdienste nur für Leute mit bewilligtem Bescheid da sind? Ich habe im Internet immer gelesen das da jeder sich beraten lassen kann der gesundheitliche Einschränkungen hat die sich auf das Arbeitsleben auswirken.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja M.,

bitte stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Im Rahmen der Antragstellung wir dann geprüft, ob und inwieweit Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf bzw. Ihrer überwiegend ausgeübten Berufstätigkeit verbleiben können. Je nach Ergebnis der medizinischen Überprüfung durch den Arzt der Rentenversicherung erhalten Sie danach einen Termin beim Reha-Berater. Im Vorgriff macht eine Beratung wenig Sinn, da der Berater zuvor nicht beurteilen kann, ob Leistungen für Sie in Betracht kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Achillam 02.09.2015 | 14:28
Allgemeine Beratungen immer, wenn es um LTA geht, also die Möglichkeiten die Ihnen die Rentenversicherung anbieten kann, muss grundsätzlich erstmal medizinischer Bedarf festgestellt werden. Also stellen Sie einen LTA Antrag. Wenn dieser dem Grunde nach bewilligt wird, bekommen Sie auch einen Termin beim Rehafachberater.
???am 02.09.2015 | 14:30
Stellen Sie doch einfach einen LTA-Antrag und schreiben Sie gleich groß rein, dass Sie dringend einen Beratungstermin wollen. Dann läuft die Sache an und dieses Vorgehen ist viel zeit- und nervensparender als eine Grundsatzdiskussion mit der DRV wegen eines Beratungsgesprächs anzufangen. Davon abgesehen ist ein Beratungsgespräch ohne die Sicherheit, dass Sie grundsätzlich einen LTA-Anspruch haben, wenig sinnvoll. Was nutzt es Ihnen zu wissen, grundsätzlich käme die DRV für die psychosoziale Begleitung auf, wenn Sie die dann nicht kriegen, weil Sie als Reha-Fall abgelehnt werden? Dazu kommt, dass Sie ja eigentlich schon sehr konkret wissen, was Sie wollen und brauchen. Macht denn da eine Beratung überhaupt noch Sinn oder wäre es nicht klüger, gleich die konkrete Leistung zu beantragen? Da Sie ja keinen Job mehr haben, sind Sie doch sicher beim Arbeitsamt gemeldet. Was sagen denn die dazu? Da Sie von dort noch nicht zu LTA-Antragstellung aufgefordert wurden, scheint zumindest die Agentur Sie nicht für einen Reha-Fall zu halten. Oder ist die Kündigung erst kürzlich erfolgt?. Außerdem ist es ehrlich gesagt einfach personell nicht machbar, jeden zu beraten, der meint durch seine Krankheiten im Beruf eingeschränkt zu sein. Die Wartezeit, die Sie dann für einen Termin hätten, wäre länger als die Zeit, die Sie auf die Entscheidung über Ihren LTA-Antrag warten müssen.
Katja M.am 02.09.2015 | 19:34
Ich will Wissen, was es für Möglichkeiten gibt. Vielleicht gibts noch was was viel besser wäre aber was ich nicht kenne. Ich finde es aber nicht in Ordnung wenn die RV auf Ihrer Internetseite Werbung für ihre Rehaberatungs-Fachdienste macht und suggeriert da könnte jeder nachfragen wenn das einfach nicht stimmt. Wenn es für die RV personell gar nicht machbar ist, dann soll sie es nicht bewerben.
Katja M.am 02.09.2015 | 19:37
Ich bin noch im Krankengeldbezug, also noch nicht arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Achillam 03.09.2015 | 08:19
Wieso sollte man jmd. beraten der evtl. gar keinen Anspruch auf eine Leistung hat? Da werden dann Beratungen auf Kosten der Versichertengemeinschaft durchgeführt die keinen Sinn machen. Was Sie für Möglichkeiten haben kann erst anhand dessen beurteilt werden, für was Sie gesundheitlich und vom alter her geeignet sind. Dementsprechend benötigt man eben diesen Antrag + Befund vom Arzt.
=//=am 03.09.2015 | 12:31
Auf der Seite der DRV steht unter Reha-Fachberatung Folgendes: "Sie sind Ansprechpartner in allen Fragen der Rehabilitation und begleiten bei Bedarf bei der Einleitung und Durchführung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine schnelle Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen." Daraus geht eigentlich hervor, dass die Fachberater bei Bewilligungen von LTA beratend zur Seite stehen. Wenn aber noch kein Antrag auf LTA gestellt und noch keine LTA bewilligt wurde, können die Reha-Fachberater ganz einfach nicht tätig werden. Und ob und wie man einen LTA-Antrag stellt, kann man bei den Mitarbeitern der DRV erfragen. Dazu braucht man keinen Reha-Fachberater.
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